Erträge oder Aufwendungen aus Einmaleffekten (Sondereffekten) führen - genau wie andere Aufwendungen oder Erträge auch - in der Gewinn- und- Verlust (GuV)-Rechnung zu einer Erhöhung (bei Erträgen) beziehungsweise zu einer Minderung (bei Aufwendungen) des Ergebnisses. So gesehen sind sie ganz normale Kosten/Erträge, die immer im Nettoergebnis (Nettogewinn/Verlust) enthalten sind - egal ob sie als außerordentliche Erträge/Aufwendungen oder als betriebliche Erträge/Aufwendung (auch dies ist möglich) verbucht worden sind. Sind sie unter der Position außerordentliche Erträge/Aufwendungen verbucht, sind sie allerdings im betrieblichen Ergebnis (auch Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit oder operatives Ergebnis) nicht enthalten.

Sie schützen den Sparer vor Kapitalverlust. Bei Mitgliedsinstituten im Bundesverband deutscher Banken ist das Guthaben jedes Kunden praktisch voll abgesichert. Genossenschaftsbanken und Sparkassen garantieren die Einlagen zu 100 Prozent.

Neben der Offenmarktpolitik gehören zum Instrumentarium des Euro-Systems zwei so genannte Fazilitäten( = Erleichterung einer Zahlungsbedingung): Einlagefazilität und Spitzenrefinanzierungsfazilität. Die Einlagefazilität dient dazu, ein starkes Absacken des Tagesgeldsatzes zu verhindern. Kreditinstitute können überschüssige Zentralbankguthaben bis zum nächsten Geschäftstag bei den nationalen Zentralbanken zu einem festen Zins anlegen. Der Zinssatz ist niedriger als der für die Spitzenrefinanzierungsfazilität und bildet zumeist die Untergrenze des Tagesgeldsatzes.

Der Einkaufsmanager-Index wird vom Institute of Supply Management (ISM) monatlich für das verarbeitende und das nicht-verarbeitende Gewerbe ermittelt. Er gibt Aufschluss über die Geschäftsentwicklung in den Vereinigten Staaten. Dabei deutet ein Wert von mehr als 50 Punkten auf eine konjunkturelle Expansion des entsprechenden Sektors hin, Werte darunter zeigen ein Schrumpfen an.