Neben der Offenmarktpolitik gehören zum Instrumentarium des Euro-Systems zwei so genannte Fazilitäten( = Erleichterung einer Zahlungsbedingung): Einlagefazilität und Spitzenrefinanzierungsfazilität. Die Einlagefazilität dient dazu, ein starkes Absacken des Tagesgeldsatzes zu verhindern. Kreditinstitute können überschüssige Zentralbankguthaben bis zum nächsten Geschäftstag bei den nationalen Zentralbanken zu einem festen Zins anlegen. Der Zinssatz ist niedriger als der für die Spitzenrefinanzierungsfazilität und bildet zumeist die Untergrenze des Tagesgeldsatzes.