Gewinn, der von der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft für die Dividendenausschüttung bestimmt wird.
Eine Holding-Gesellschaft produziert nicht selbst, sondern verwaltet als Dachgesellschaft mehrere Unternehmen, an denen sie Anteile besitzt, zumeist in der Rechtsform einer AG oder GmbH. Sie kauft und verwaltet die Vermögensanteile der von ihr beherrschten Firmen. Die rechtliche Selbständigkeit der beherrschten Unternehmen bleibt nach außen erhalten, während sie wirtschaftlich weitgehend (Unternehmenspolitik) oder ganz (Finanzierung) auf die Holding übergeht.
Begriff für eine Gesellschaft, an der eine andere Gesellschaft eine Minderheitsbeteiligung besitzt. Die Bezeichnung Beteiligungsgesellschaft ist daher irreführend. Siehe auch: Holdinggesellschaft.
Der Vertrag besteht aus zwei Phasen. Zunächst wird das Mindestguthaben angespart. Danach kann der Bausparer ein Darlehen in Anspruch nehmen. Spar- und Kreditzinsen stehen für die gesamte Laufzeit fest.
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