Maßnahmen der Zentralbank zur Regulierung von Kredit- und somit Geldversorgung der Wirtschaft durch Festlegung des Lombardsatzes.

Bankkredit gegen Verpfändung von Wertpapieren oder beweglichen Wertgegenständen, zum Beispiel Edelmetallen

(1) Gängige Bezeichnung für eine Lock-up-Periode ist der Zeitraum nach dem Börsengangs eines Unternehmens, in dem Altaktionäre und Vorstände eines Unternehmens ihre Aktien, die sie vor dem Börsengang erhalten haben, nicht verkaufen dürfen. In der Regel verpflichten sich Altaktionäre und Vorstände freiwillig, bei einem Börsengang eines Unternehmens ihre Aktien über einen bestimmten Zeitraum zu halten. Bei manchen Börsengängen werden für Vorstände und Altaktionäre auch Lock-up-Perioden vorgeschrieben.
(2) Auch der Zeitraum zwischen dem Zeichnungsschlusstag und der Ausgabe der endgültigen Anleihenzertifikate wird als Lock-up-Periode bezeichnet. In dieser Zeit wird die Anleihe durch ein Globalzertifikat (Global Bond) repräsentiert.

Bei Loan Participation Notes (LPN) erfolgt durch den Emittenten als Gegenleistung für die Überlassung des Kapitals (Nominalbetrag) in regelmäßigen Abständen eine Zinszahlung und am Ende der Laufzeit wird die Anleihe zum Nominalwert zurückbezahlt. Bei LPN liegt ein Drei-Parteien-Verhältnis vor: Gegenüber den Anlegern tritt in der Regel eine Bank als Emittent auf (¿rechtlicher Emittent¿). Fremdkapitalnehmer in wirtschaftlicher Hinsicht dagegen ist eine dahinterstehende Gesellschaft (¿wirtschaftlicher Emittent¿). Diese Gesellschaft nimmt ihr Fremdkapital durch den rechtlichen Emittenten, welcher i.d.R. auch als Lead Manager der Transaktion fungiert, indirekt am Markt auf, indem diese Bank (rechtlicher Emittent) LPN zur ausschließlichen Finanzierung des der Gesellschaft (wirtschaftlicher Emittent) gewährten Darlehens begibt.

Der Darlehensgeber, welcher rechtlich als indirekter Stellvertreter des wirtschaftlichen Emittenten die LPN emittiert, nimmt die Kapital- und Zinszahlungen des wirtschaftlichen Emittenten auf ein dafür bestimmtes und konkursgesichertes Konto entgegen und garantiert dem Anleger gegenüber die Vermittlung dieser Zahlungsströme