Kursbegrenzung bei Börsenaufträgen, zu dem im Auftrag eines Kunden an der Börse ge- oder verkauft werden soll. Eine Limitorder wird auch als Oder-Besser-Auftrag bezeichnet. Bei einem Kaufauftrag stellt der Limitkurs den höchsten Kurs dar, zu dem der Anleger bereit ist, das Finanzinstrument zu kaufen. Bei einem Verkaufsauftrag stellt der Limitkurs dagegen den niedrigsten Kurs dar, zu dem der Anleger bereit ist, das Finanzinstrument zu veräußern. Die Limitierung von Aufträgen wird besonders bei marktengen Werten und stark schwankenden Kursen empfohlen. Durch das Setzen eines Limits ist es möglich, sich vor überteuerten Orderausführungen zu schützen.
Börsen setzen in bestimmten Märkten maximale Tageschwankungen fest. Limit-down ist die Bezeichnung dafür, dass die Kurse die untere Grenze der von der Börse festgesetzten Handelsspanne durchbrechen. Bei Limit-up durchbricht der Kurs dagegen die obere Grenze der von der Börse festgesetzten Trading Range. Der Handel wird so lange ausgesetzt, bis wieder ein Umsatz innerhalb der Trading Range erfolgen kann.
Börsen setzen in bestimmten Märkten maximale Tageschwankungen fest. Die Börsenstatuten sehen beispielsweise vor, dass der aktuelle Kurs auf Basis des Vortagesschlusskurses um maximal fünf Prozent schwanken darf. Wenn der aktuelle Kurs aus diesem Bereich nach oben ausbricht, wird dies Limit-up genannt. Wenn der Kurs die Trading Range dagegen nach unten durchbricht, wird das als Limit-down bezeichnet. In solch einem Fall wird der Handel so lange ausgesetzt, bis der Kurs wieder in die erlaubte Handelsspanne zurückkehrt.
In der Börsensprache der Begriff für die Begrenzung von Kursen oder Preisen (Limitorder). Mit einer festgelegten Preisober- oder -untergrenze kann der Anleger verhindern, dass er zu teuer kauft oder zu billig verkauft. Eine Faustformel, wie ein Limit sinnvoll zu setzen ist, gibt es nicht. Wenn ein Anleger nur zu einem Kurs kaufen möchte, der sich deutlich unter der aktuellen Notierung befindet, setzt er ein so genanntes Abstauberlimit.
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