Die Deutsche Börse teilt den Wertpapiermarkt in spezielle Marktsegmente ein, um Orientierungsgrundlagen sowohl für Kapitalgeber als auch Kapitalnehmer zu geben. Es gibt drei gesetzliche Marktsegmente: Amtlicher Markt, Geregelter Markt und Freiverkehr. Jede Wertpapiergattung wird jeweils in einem dieser Segmente gehandelt. Wichtig ist, dass die Zulassungsvoraussetzungen stark abgestuft sind. Anforderungen an Emittenten und Emissionsbegleiter unterscheiden sich insbesondere hinsichtlich Emissionsvolumen, Streuung und Publizitätspflichten. Darüber hinaus wurden noch eigenständige, privatrechtlich organisierte Segmente geschaffen: DAX, MDAX, SMAX und TecDAX.
Bei Futures und Optionen bezeichnet Mark-to-Market die Methode der Terminbörse, das tagtägliche Risiko einer offenen Terminposition entsprechend der Marktsituation auf einem gewünschten Niveau zu halten. Dies erfolgt über die Variation Margin. Dabei wird das Marginkonto entsprechend der Bewegung des vorangegangenen Börsentags angepasst. Wenn ein Future beispielsweise an einem Tag steigt, wird die Veränderung dem Marginkonto des Future-Käufers als Gewinn gutgeschrieben, während sie dem Verkäufer als Verlust belastet wird.
Gibt den aktuellen Börsenwert eines Unternehmens an. Die Marktkapitalisierung wird durch Multiplikation des Börsenkurses mit der Zahl der ausgegebenen Aktien der betreffenden AG errechnet. Je kleiner die Marktkapitalisierung, desto dünner sind für gewöhnlich auch die täglichen Börsenumsätze der Aktie, was bei der Limitierung von Kauf- und Verkaufsaufträgen berücksichtigt werden sollte.
Von Marktenge spricht man, wenn es bei bestimmten Wertpapieren regelmäßig zu geringen Börsenumsätzen kommt. Gründe können eine relativ niedrige Marktkapitalisierung, ein geringer Free Float oder eine Kombination aus beiden sein. Bei marktengen Papieren kann es auf Grund der aktuellen Angebot-Nachfrage-Situation zu deutlichen Kursbewegungen kommen, die mit den fundamentalen Daten des Unternehmens wenig oder nichts zu tun haben. Daher sollte man bei solchen Papieren niemals unlimitierte Kauf- oder Verkaufsaufträge erteilen.
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