Optionsschein-Variante, die mit einer Knock-out-Schwelle ausgestattet ist. Wird dieses Kursniveau vom Basisobjekt erreicht, verfällt der Optionsschein wertlos, und der Inhaber erhält einen in den Optionsbedingungen festgelegten Geldbetrag.
Bei Nennwertaktien lautet der Mindestnennbetrag nach dem Aktiengesetz auf einem Euro. Bei Stückaktien darf das anteilige Grundkapital an der Aktie einen Euro nicht unterschreiten.
Als Minderheitsaktionäre werden Einzelaktionäre (auch so genannte Kleinaktionäre) oder gemeinsam handelnde Aktionärsgruppen bezeichnet, die eine geringe Beteiligung am Aktienkapital eines Unternehmens halten. Diese sind vor einer Benachteiligung durch die so genannten Mehrheitsaktionäre, die mehr als 50 Prozent des Aktienkapitals besitzen, geschützt.
Bezeichnung für Aktien mit einer extrem geringen Marktkapitalisierung. Steigerung der Bezeichnung Small Caps. Siehe auch Nebenwerte.
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