Beiträge für den Aufbau einer gesetzlichen, betrieblichen und privaten Alterssicherung sind unter bestimmten Bedingungen teilweise oder ganz steuerlich freigestellt. Die Leistungen im Ruhestand müssen aber versteuert werden.
Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) muss ein Vormund das Vermögen seines Mündels in sicheren, verzinslichen Geldanlagen investieren (§ 1806 BGB). Mündelsicher sind als besonders risikoarm erachtete Formen der Geldanlage, in die auch Mündelgeld, also das zum Vermögen einer unter Vormundschaft stehende Person gehörende Geld, investiert werden darf. Was mündelsichere Geldanlagen sind, führt § 1807 BGB auf; dazu zählen beispielsweise Pfandbriefe, Bundesanleihen oder Sparguthaben bei Sparkassen.
Sonderform des Discountzertifikats, die dem Anleger die Partizipation an der Wertentwicklung zweier verschiedener Underlyings (meist zweier Aktien) ermöglicht. Der Preisabschlag fällt höher aus als bei normalen Discountzertifikaten, weil auch das Risiko höher ist: Notieren am Bewertungsstichtag nicht beide Underlyings oberhalb des Cap, so kommt es zur Auszahlung desjenigen Underlyings mit dem niedrigeren Wert. Notieren beide über dem Cap, erhält der Anleger den in den Emissionsbedingungen festgelegten maximalen Rückzahlungsbetrag.
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