Gesetzlich festgelegte Vorschriften über Art und Umfang der Publizität. Während die Gesellschaftspublizität von der Rechtsform des Unternehmens abhängig ist (die Publizitätsverpflichtungen der AG sind im Aktienrecht geregelt), richtet sich die Börsenpublizität vor allem nach dem Marktsegment, in dem das betreffende Wertpapier gehandelt wird. Die aktienrechtliche Publizität wird vom Registergericht überwacht, die Börsenpublizität einer AG von den Aufsichtsorganen der jeweiligen Börse.
Unterrichtung der Öffentlichkeit über relevante Ereignisse, die das Börsenwesen allgemein oder die Situation eines bestimmten Unternehmens betreffen.
Fonds sind für private Anleger. Das bedeutet: Jedermann kann sie kaufen. Publikumsfonds sind die häufigste Art von Fonds.
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