Der Prospekt bei Wertpapieremissionen ist eine Bekanntmachung, die für die Zeichnung des neu ausgegebenen Wertpapiers wirbt und die wichtigsten Angaben über die Gesellschaft und die Emissionsbedingungen enthält. Bei Börseneinführung ist der Prospekt ein ausführlicher Bericht, der alle erheblichen Angaben für die Beurteilung des Wertpapiers beinhaltet. Bei den Wertpapieren kann es sich um Aktien oder auch um Schuldverschreibungen handeln. Die Prospekte müssen im Bundesanzeiger und mindestens in einer der Tages- oder Wirtschaftszeitungen publiziert werden, die Börsenpflichtblätter am betreffenden Börsenplatz sind.
Prolongation ist der finanzwirtschaftliche Ausdruck für die Verlängerung eines Kredits.
Steuerliche Einkünfte, die unter Progressionsvorbehalt stehen, werden nicht direkt besteuert. Diese Einkünfte werden allerdings bei der Festsetzung des im Inland anfallenden Steuersatzes für die steuerpflichtigen Einkünfte berücksichtigt. Das bedeutet: Durch fiktives Hinzurechnen von im Ausland niedrig besteuerten Gewinnen wird der deutsche Steuersatz erhöht.
Versuch von Analysten und Anlegern, die künftige Entwicklung eines Wertpapierkurses, des Unternehmensgewinns oder der Konjunktur anhand geeigneter Kriterien vorherzusagen.
Seite 97 von 238