Eine Überzeichnung liegt bei einer Neuemission dann vor, wenn mehr Aktien gezeichnet werden, als durch das Emissionsvolumen angeboten werden. Die Aktien werden dann mit einer kleinen Stückzahl an jeden Zeichner oder durch das Losverfahren zugeteilt. Beim Losverfahren würde zum Beispiel jeder siebte Zeichner 50 Aktien erhalten.

Eine Über-Pari-Emission liegt vor, wenn der Ausgabekurs eines Wertpapiers über dem Nennwert erfolgt. Der Emissionskurs entspricht mehr als 100 Prozent des Nennwerts.

Eine Unter-Pari-Emission liegt vor, wenn der Ausgabekurs eines Wertpapiers unter dem Nennwert erfolgt. Der Emissionskurs entspricht weniger als 100 Prozent des Nennwerts. Gegensatz: Über-Pari-Emission.

Hat ein Unternehmen die Absicht, eine andere Aktiengesellschaft zu übernehmen, unterbreitet es den Aktionären des Kaufkandidaten ein entsprechendes Übernahmeangebot. Dieses liegt in der Regel über dem aktuellen Aktienkurs.