Jeder Emittent ist bei einem öffentlichen Angebot von Wertpapieren zur Erstellung eines Verkaufsprospekts verpflichtet. Er entspricht im Aufbau dem Börsenzulassungsprospekt, allerdings mit geringeren Anforderungen. Zudem erhält er Informationen für Anleger über das Basisinstrument, Laufzeit, Kosten und je nach Ausstattung über Anlagegrundsätze beziehungsweise -strategien. Hier werden alle wichtigen Details einer Emission geregelt. Anleger erhalten den Verkaufsprospekt beim Emittenten, über die Hausbank oder bei der BaFin.
Termin, an dem ein bedingtes Terminprodukt (Optionsschein oder Option) ausläuft. Das Optionsrecht muss vom Inhaber spätestens bis zu diesem Termin ausgeübt werden, um nicht wertlos zu verfallen. Der Inhaber wird sein Optionsrecht nur in Anspruch nehmen, wenn er am Laufzeitende einen Gewinn davonträgt. Das ist der Fall, wenn der Optionsschein oder die Option einen inneren Wert aufweist.
Der letzte Tag, an dem ein Optionsrecht ausgeübt werden kann. Bei Optionen ist der letzte Ausübungstag oft auf einen bestimmten Tag fest gelegt, beispielsweise auf den dritten Freitag im Verfallsmonat. Bei Optionsscheinen bestimmt das Emissionshaus den letzten Verfallstag.
Termin zur Rückzahlung von Obligationen und sonstigen Verbindlichkeiten. Bei Optionsscheinen und Optionen ist der letzte Tag der Laufzeit das Verfallsdatum.
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