Aktien, die bei der Verteilung des Gewinns bevorrechtigt sind, werden als Vorzugsaktien bezeichnet. Das Stimmrecht kann ausgeschlossen werden, wenn Aktien mit einem nachzuzahlenden Vorzug bei der Verteilung des Gewinns ausgestattet sind. Diese Aktien dürfen höchstens bis zum Gesamtnennbetrag der anderen Aktien ausgegeben werden. Mit den Vorzügen soll ein Anreiz zum Kauf geschaffen werden, weil etwa ein Verkauf von Stammaktien auf Grund der wirtschaftlichen Situation der Aktiengesellschaft schwierig ist. Gegensatz: Stammaktien.

Organ einer Aktiengesellschaft, das die Geschäftsführung innehat und das Unternehmen nach außen vertritt. Die Mitglieder werden vom Aufsichtsrat für fünf Jahre bestellt. Die Verlängerung ist zulässig. Nach § 76 Abs. 2 Aktiengesetz besteht der Vorstand aus einer Person oder mehreren Personen, ab drei Millionen Euro Grundkapital aus mindestens zwei Personen. Bestimmte Ressorts wie Vorstandsvorsitzender oder Finanzvorstand sind nicht vorgeschrieben. Nach § 77 AktG gilt das Kollegialprinzip, das heißt, die Mehrheit der Stimmen im Vorstand entscheidet über geschäftspolitische Maßnahmen.

Vorschusszinsen werden für die vorzeitige Verfügung von Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist berechnet und von den Habenzinsen abgezogen. Sie betragen ein Viertel der Guthabenszinsen und werden maximal für 2,5 Jahre berechnet.

Beim Vorkassebetrug wird versucht, das Opfer zur Zahlung angeblicher Vorausgebühren, Vermittlungsgebühren oder ähnlichen Kosten zu bewegen. Die eigentliche Leistung, die dem Opfer versprochen wird, wird nie erbracht. Bei der Nigeria-Connection und bei Krediten zu ungewöhnlich günstigen Konditionen handelt es sich meist um Vorkassebetrug.