Das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) ist die rechtliche Grundlage des Wertpapierhandels an der Deutschen Börse. Es dient der Überwachung von Insidergeschäften sowie die institutionelle Wertpapieraufsicht und legt Verhaltensregeln für Wertpapierdienstleistungen und Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten bei Veränderungen des Stimmrechtsanteils bei börsennotierten Gesellschaften fest.
Die Kapitalanlagegesellschaft (KAAG) darf nach § 9a für Rechnung des Sondervermögens Wertpapiere an einen Dritten (Wertpapier-Darlehensnehmer) gegen ein marktgerechtes Entgelt auf unbestimmte oder bestimmte Zeit mit der Maßgabe übertragen, dass der Wertpapier-Darlehensnehmer der Kapitalanlagegesellschaft für Rechnung des Sondervermögens Wertpapiere von gleicher Art, Güte und Menge zurückzuerstatten hat (Wertpapier-Darlehen), wenn dies in den Vertragsbedingungen vorgesehen ist. Wertpapier-Darlehen dürfen einem Wertpapier-Darlehensnehmer nur insoweit gewährt werden, als der Kurswert der zu übertragenden Wertpapiere zusammen mit dem Kurswert der für Rechnung des Sondervermögens dem Wertpapier-Darlehensnehmer bereits als Wertpapier-Darlehen übertragenen Wertpapiere zehn Prozent des Werts des Sondervermögens nicht übersteigt; Wertpapier-Darlehen an Konzernunternehmen im Sinne des § 18 des Aktiengesetzes gelten als Wertpapier-Darlehen an dasselbe Unternehmen.
Das Wertpapier ist eine Urkunde, die ein Vermögensrecht verbrieft. Ohne das Wertpapier kann das Recht nicht geltend gemacht werden. Nach der Art der Übertragbarkeit wird in Inhaber-, Namens- und Orderpapiere unterschieden. Wertpapiere sind zum Beispiel Aktien, Anleihen, Schecks und Wechsel. Börsenfähige Wertpapiere werden als Effekten bezeichnet.
Die Wertentwicklung eines Fonds ist die prozentuale Veränderung des Werts des angelegten Vermögens vom Anfang des Anlagezeitraums bis zum Ende des Zeitraums. Ausschüttungen werden rechnerisch investiert. So werden die Wertentwicklungen der ausschüttenden und thesaurierenden Fonds untereinander vergleichbar. Die Wertentwicklung wird auch Performance genannt und meist als kumulierter Wert angegeben. Eine Alternative ist die Berechnung pro Jahr (annualisiert). Für einzelne Fondsgruppen werden Durchschnittswerte bei der Wertentwicklung berechnet.
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