Ein Wertpapiersparplan gibt die regelmäßige Einzahlung eines definierten Betrags vor, zum Beispiel in eine Anlage in Fonds und Zertifikate. Die Höhe und Dauer der Einzahlungen können individuell bestimmt werden.

Der Wertpapierpensionssatz ist der Zinssatz, zu dem die Europäische Zentralbank (EZB) den Kreditinstituten im Rahmen der Wertpapierpensionsgeschäfte Zentralbankgeld zur Verfügung stellt.

Wertpapierpensionsgeschäfte haben sich zum wichtigsten Instrument für die Bereitstellung von Zentralbankgeld entwickelt. Im Rahmen solcher Geschäfte erwirbt die Europäische Zentralbank von Kreditinstituten Wertpapiere unter der Bedingung, dass die Verkäufer die Wertpapiere gleichzeitig per Termin zurückkaufen. Die betreffenden Wertpapiere müssen entweder im Amtlichen Handel oder am Geregelten Markt notiert sein. Wertpapierpensionsgeschäfte werden den Kreditinstituten im Wege der Ausschreibung angeboten, deren Gegenstand entweder ausschließlich Ankaufsbeträge (Mengentender) oder Ankaufsbeträge unter gleichzeitiger Nennung von Satzgeboten (Zinstender) sind.

Ein Kredit, den die Bank ihren Kunden zum Kauf von Wertpapieren gewährt. Die Höhe des Kredits richtet sich nach dem Wert des Kundendepots, das für den Kredit beliehen wird. Die erworbenen Wertpapiere dienen dabei als Sicherheit. Für verschiedene Wertpapiere gelten unterschiedliche Beleihungsgrenzen, z.B. können Standartwerte und Fonds höher beliehen werden als risikoreichere Aktien und Anleihen.