1. In Wirtschaft und Handel ist ein Auftrag (eine Order) das Ersuchen, etwas zu liefern, zu verkaufen, zu erhalten oder zu kaufen 2. Im Wertpapier- und Terminhandel ist der Auftrag die Anweisung an einen Broker, wie viel, was und wie gekauft oder verkauft werden soll. Die gebräuchlichsten Arten des Auftrags im Terminhandel sind die Market-Order und die Limit-Order.
Nach §§ 182-191 Aktiengesetz die Kapitalerhöhung gegen Einlagen. Zu einem festgesetzten Emissionspreis werden neue (junge) Aktien ausgegeben. Die Aktionäre sind gemäß ihrem bisherigen Anteil am Grundkapital zum Bezug der neuen Aktien berechtigt (Bezugsrecht). Das Grundkapital der AG erhöht sich entsprechend.
Abkürzung im Börsenbereich für: ordinary (shares) = Stammaktien
Gibt die Zahl der Optionsrechte pro Optionsschein an. Es legt die Anzahl von Basisinstrumenten beziehungsweise bei Währungsoptionsscheinen den Betrag der Fremdwährung fest, die pro Optionsschein ge- oder verkauft werden können. Ein Optionsverhältnis von 1 zu 1 bei einem Aktien-Kaufoptionsschein bedeutet zum Beispiel, dass pro Optionsschein eine Aktie bezogen werden kann. Bei einem von 1 zu 1 abweichenden Optionsverhältnis sind die Angaben je nach Autor unterschiedlich. Verbrieft ein Schein das Recht zum Bezug von fünf Aktien, dann wird diese Relation, je nach Präferenz des Autors, mal als 5 zu 1 und mal als 1 zu 5 bezeichnet. Inzwischen hat sich aber die Angabe des Optionsverhältnisses als Optionsrechte (in Einheiten des Basisobjekts) pro Schein durchgesetzt. Eine Relation von 1 zu 5 bedeutet hier, dass pro Schein fünf Einheiten des Basisobjekts bezogen beziehungsweise verkauft werden können. Statt von Optionsverhältnis ist in der Wirtschaftspresse oft auch von ¿Bezugsverhältnis¿ die Rede. Streng genommen trifft diese Bezeichnung jedoch nur bei Kaufoptionsscheinen zu, da Verkaufsoptionsscheine nicht zum Bezug, sondern im Gegenteil zum Verkauf des Basisinstruments berechtigen.
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