Optionen gehören einer Serie an, wenn sie identisch sind, also wenn Typ, Basiswert und Verfallsdatum gleich sind.
Optionsschein-Emittenten sind Herausgeber von Optionsscheinen. Meist sind dies große Finanzinstitute wie Banken oder Versicherungen. Die Optionsschein-Emittenten sind für die Gestaltung der Optionsscheine verantwortlich und garantieren auch die Erfüllung des bedingten Termingeschäfts.
Eigenständig beurkundetes Wertpapier, das dem Inhaber das Recht verbrieft,
- ein bestimmtes Basisinstrument
- während einer bestimmten Frist (Optionsfrist)
- in einem bestimmten Verhältnis (Optionsverhältnis)
- zu einem bestimmten Preis (Basispreis)
- zu kaufen (bei Kaufoptionsscheinen/Calls) beziehungsweise
- zu verkaufen (bei Verkaufsoptionsscheinen/Puts).
Mittels der Hebelwirkung bieten Optionsscheine die Chance, von Kursbewegungen des Basisinstruments - zum Beispiel einer Aktie, eines Index, einer Anleihe - überproportional zu profitieren. Verkaufsoptionsscheine bieten neben der Spekulation auf fallende Kurse auch die Möglichkeit, ein Wertpapierdepot gegen starke Verluste abzusichern (Hedging). Allen Optionsscheinen gemein ist die in den Optionsbedingungen fixierte Laufzeit: Im Gegensatz zu Aktien ist die Lebensdauer von Optionsscheinen beschränkt, nach Ende der Laufzeit werden sie wertlos. Die Laufzeit ist nicht immer identisch mit der Optionsfrist, während der das Optionsrecht ausgeübt werden kann (europäisches/amerikanisches Optionsrecht): Da der Optionsschein nur Rechte, nicht aber Pflichten verbrieft, kann der Optionsscheininhaber sein Optionsrecht ausüben, muss aber nicht. Das maximale Verlustrisiko beschränkt sich auf den Kaufpreis für die Optionsscheine. Die Ausübung ist nicht die einzige Möglichkeit zur Realisierung von Optionsscheingewinnen: Da Optionsscheine eigenständig verbriefte Rechte sind, können sie während der Laufzeit jederzeit an Dritte veräußert werden.
In den Optionsbedingungen festgelegtes Recht zum Kauf oder Verkauf eines Basisinstruments. Bei Optionsscheinen ist zwischen europäischem und amerikanischem Optionsrecht zu unterscheiden.
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