Sie regeln die Details der Ausübung von Optionsrechten. Insbesondere sind in den Optionsbedingungen Laufzeit, Art des Optionsrechts (europäisch oder amerikanisch), Optionsfrist, Optionsverhältnis und Basispreis festgelegt.

Anleihe mit Zusatzrechten, die in der Regel im Vergleich zum Marktzinssatz einen geringeren Zinssatz aufweist. Der Inhaber hat innerhalb einer festgesetzten Frist das Recht (die Option), Aktien oder festverzinsliche Wertpapiere (Rentenwerte) zu einem bestimmten Preis zu kaufen. Die Bezugsmöglichkeit wird durch einen handelbaren Optionsschein verbrieft, für den sich im Lauf der Zeit ein eigener Markt, der Optionsscheinmarkt, entwickelt hat. Im Gegensatz zur Wandelanleihe, die bei einem Umtausch in Aktien erlischt, bleibt die Optionsanleihe, unabhängig davon, ob Aktien bezogen werden oder nicht, bis zum Ende ihrer Laufzeit bestehen.

Stammt vom lateinischen optio und bedeutet freie Wahl. Eine Option ist ein Kontrakt, der dem Inhaber das Recht und dem Stillhalter die Verpflichtung gibt, bis zum Verfallsdatum der Option den Basiswert zum vorher festgesetzten Basispreis zu kaufen oder zu verkaufen. Kaufoptionen werden international als Call, Verkaufsoptionen als Put bezeichnet. Für Teilnehmer am Optionshandel ist es wichtig dass Optionen lediglich das Recht, nicht aber die Pflicht zur Ausübung umfassen. Daher stellt der Kaufpreis für die Option im Gegensatz etwa zum Leerverkauf (Short Selling) das maximale Verlustrisiko für den Optionsinhaber dar. Weiterhin wird zwischen der verbreiteten Option amerikanischer Art, bei der man als Käufer innerhalb der gesamten Laufzeit sein Recht ausüben kann, und der Option europäischer Art, bei der man als Käufer nur innerhalb einer festgelegten Periode am Ende der Laufzeit sein Recht ausüben kann, differenziert.

Verloren gegangener Ertrag, wenn man eine andere (bessere) Investition unterlassen hat; entgangener Profit durch das Versäumnis einer Gelegenheit. Beispiel: Haben Sie Ihr Kapital in Grundstücke mit einem Ertrag von fünf Prozent angelegt und nicht in T-Bills mit einer Rendite von zehn Prozent, so erleiden Sie eine Gelegenheitseinbuße - also Opportunitätskosten - von fünf Prozent.