Der Inhaber einer Option hat das Recht, aber nicht die Verpflichtung, den Basiswert zum Basispreis bis zum Verfallsdatum zu kaufen (Call) beziehungsweise zu verkaufen (Put).
Besondere Form des Termingeschäfts. Der Käufer einer Option (lat. optio = freie Wahl) erwirbt das Recht, vom Verkäufer (Stillhalter) innerhalb einer festgesetzten Frist entweder die Lieferung einer bestimmten Leistung (Kaufoption / Call) oder ihre Abnahme (Verkaufsoption / Put) zu einem im Voraus vereinbarten Preis (Basispreis) verlangen zu können. Für den Erwerb einer Option muss der Käufer dem Verkäufer eine Prämie (Optionspreis) zahlen.
In den Optionsbedingungen festgelegter Zeitraum zur Ausübung von Optionsrechten. Nicht in jedem Fall identisch mit der Laufzeit eines Optionsscheins (europäisches/amerikanisches Optionsrecht).
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