Innerer Wert oder Substanzwert eines Optionsscheins, errechnet als Differenz zwischen dem Basispreis und dem aktuellen Kurswert des Basisobjekts. Die Parität ist positiv, wenn der Preis des zu Grunde liegenden Basiswerts über (Call) oder unter (Put) Basispreis liegt. Sie ist negativ, wenn der Preis des zu Grunde liegenden Basiswert unter (Call) oder über (Put) des Basispreises liegt. Eine Parität von Null ergibt sich, wenn der Basispreis und der Kurs des zu Grunde liegenden Basiswerts identisch sind.
Eine Pari-Emission bedeutet, dass das Wertpapier zum Nennwert ausgegeben wird. Aktien dürfen nicht unter Pari ausgegeben werden. Bei festverzinslichen Wertpapieren ist dies dagegen üblich.
Aus dem italienischen Wort für gleich abgeleitete Bezeichnung. Wird ein Wertpapier zum Nennwert ausgegeben, so spricht man von einer Pari-Emission. Entsprechend handelt es sich um eine Unterpari- beziehungsweise Überpari-Emission, wenn die Ausgabe unter beziehungsweise über dem Nennwert erfolgt.
Ein Pair-Trade ist eine so genannte Long-/Short-Taktik. Beispiel: Es wird eine Kaufoption in eine Aktie und gleichzeitig eine Verkaufsoption in eine andere Aktie eingegangen. Der Anleger geht also in einer relativ starken Aktie "Long" und in einer relativ schwachen Aktie "Short". Dabei wird darauf gesetzt, dass sich zumindest eine Position besser entwickelt als die andere, bzw. im Idealfall beide Positionen Gewinne abwerfen.
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