Bei vinkulierten Namensaktien gilt der gleiche Übertragungsmodus wie bei Namensaktien mit dem Unterschied, dass die Gesellschaft die Zustimmung zur Übertragung verweigern kann. Aktiengesellschaften wenden diese Sonderform in der Regel dann an, wenn sie verhindern wollen, dass ihnen nicht genehme Personen Aktien und damit Anteile an der Gesellschaft erwerben.
Namensaktien sind geborene Orderpapiere. Sie sind persönlich auf den Namen des jeweiligen Inhabers lautende Wertpapiere, die außerdem in das Aktienbuch eingetragen werden. Die Übertragung erfolgt durch Einigung, Übergabe und schriftliche Abtretungserklärung (Indossament) auf der Rückseite der Aktienurkunde. Wegen der umständlichen Handhabung sind Namensaktien sehr selten.
Warrants sind Optionsscheine, die ohne Optionsanleihe begeben werden. Historisch haben sich Optionsscheine aus den Optionsanleihen heraus entwickelt. Längst haben sich jedoch Naked Warrants im Markt durchgesetzt. Anders als bei den traditionellen Optionsscheinen werden Naked Warrants nicht von Unternehmen begeben, die eine günstige Finanzierungsmöglichkeit in Anspruch nehmen, sondern von Emissionshäusern, meist Banken und Wertpapierhandelshäusern. Eine Untergruppe der Naked Warrants sind die Covered Warrants.
Ein Nachhaltigkeitsfonds investiert in Aktiengesellschaften, die nicht nur eine positive wirtschaftliche Entwicklung versprechen, sondern die sich auch ihrer ökologischen, sozialen und ethischen Verantwortung bewusst sind. Unternehmen, die in moralisch fragwürdigen Bereichen wie in der Waffen- oder Tabakindustrie tätig sind, werden vom Fondsmanager nicht berücksichtigt. In Deutschland wurde der erste Nachhaltigkeitsfonds im Mai 2002 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassen.
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