Der Übernahmepreis für ein Unternehmen liegt häufig über dessen aktuellem Zeitwert. Diese zusätzliche Summe, die der Käufer bereit ist zu zahlen, etwa weil der Kaufkandidat über einen bekannten Markennamen verfügt, wird Goodwill oder auch Firmenwert genannt. Nach den gängigen Bilanzierungsvorschriften wird der Goodwill in der Bilanz als Vermögensposten ausgewiesen und in den Folgejahren linear abgeschrieben. Die Abschreibungsdauer erstreckt sich - je nach Branchenzugehörigkeit des übernommenen Betriebs - über fünf bis 20 Jahre. Die Abschreibungsbeträge gehen dabei als Aufwand in die Gewinn-und-Verlust-Rechnung (GuV) des Käufers ein und belasten dessen Ergebnis.
Im Jahr 1998 wurde in Deutschland das Mehrfach- und Höchststimmrecht abgeschafft. Seitdem gilt der Grundsatz: eine Aktie, eine Stimme. Dagegen haben Inhaber von so genannten Goldenen Aktien im Unternehmen Rechte, die über die der normalen Aktionäre hinausgehen. Inhaber dieser speziellen Anteilscheine ist zumeist die öffentliche Hand. Unter dem Begriff Goldene Aktie sind eine ganz Reihe von Sonderrechten zusammengefasst. Die wichtigsten sind das Mehrfachstimm- und das Vetorecht. Diese können ausgeübt werden, wenn beispielsweise wichtige Entscheidungen anstehen, wie der Eintritt neuer Aktionäre oder Fusionen. Aber keine Regel ohne Ausnahme: Volkswagen. Kein VW-Aktionär kann mehr als 20 Prozent der Stimmrechte ausüben, auch wenn er mehr besitzt. Das am 21. Juli 1960 in Kraft getretene VW-Gesetz gibt damit dem Land Niedersachsen überproportionalen Einfluss. Sonderrechte hat Niedersachsen aber nicht. Die Europäische Kommission geht davon aus, dass die vom Land Niedersachsen an VW gehaltene Beteiligung mit Stimmrechtsbeschränkung keine Goldene Aktie im klassischen Sinne ist. In Europa besitzt beispielsweise Frankreich Goldene Aktien des Energiekonzerns Electricité de France oder der Großbanken Credit Lyonnais SA und Société Générale SA. Der spanische Staat ist Inhaber Goldener Aktien beim Telecomkonzern Telefonica.
Begriff aus dem Übernahmegeschäft: Vollständiger Rückzug einer notierten Gesellschaft von der Börse. Dabei handelt es sich meist um Unternehmen aus Branchen, die nicht mehr im Fokus der Investoren stehen. Um das Delisting zu erreichen, erhalten freie Aktionäre ein Abfindungsangebot. Oftmals unterstützen Beteiligungsgesellschaften die Finanzierung eines Going Private.
Der G-Mind ist ein Stimmungsbarometer für die künftige Entwicklung am deutschen Finanzmarkt und drückt die Erwartungshaltung von rund 350 institutionellen Kapitalanlegern (260 Banken, 60 Versicherungen und 30 großen Industrieunternehmen) aus. Seit der Euro-Einführung am 1. Januar 1999 werden auch die beiden Subkomponenten G-Mind (Aktien) und G-Mind (Renten) ermittelt. Die Werte schwanken zwischen plus zehn Punkten (uneingeschränkter Optimismus) und minus zehn Punkten (uneingeschränkter Pessimismus). Der Indikator wird im Auftrag der Nachrichtenagentur vwd (Vereinigte Wirtschaftsdienste) veröffentlicht.
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