Als Kapitalherabsetzung wird für die Verminderung des Eigenkapitals einer Aktiengesellschaft (AG) bezeichnet. Sie wird durchgeführt, um einen Teil des Kapitals, der nicht mehr benötigt wird, an die Aktionäre zurückzuzahlen oder eine bei der AG entstandene Unterbilanz auszugleichen. Bei Aktiengesellschaften geschieht eine Kapitalherabsetzung auf Grund eines Beschlusses der Hauptversammlung mit einer Mehrheit von 75 Prozent. Eine vereinfachte Kapitalherabsetzung dient beispielsweise der Sanierung eines Unternehmens.

Eine Kapitalgesellschaft ist eine Unternehmensform mit eigener Rechtspersönlichkeit. Zu den Kapitalgesellschaften gehören etwa die GmbH und die Aktiengesellschaft. Im Gegensatz zu Personengesellschaften haften die Eigenkapitalgeber nur mit dem Grund- oder Stammkapital.

Besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. Bei Dividendenzahlung werden mindestens 25 Prozent des ausgeschütteten Betrags als Kapitalertragsteuer einbehalten, falls dem Depot führenden Kreditinstitut kein Freistellungsauftrag vorliegt oder kein entsprechender Freibetrag mehr vorhanden ist. Dieser Steuerabzug wird als Vorauszahlung auf die Einkommensteuer des Aktionärs angerechnet.

Eine Kapitalerhöhung dient zur Finanzierung einer Aktiengesellschaft. Dabei wird das Grundkapital durch die Ausgabe neuer Aktien erhöht. Jedem Aktionär steht in einem solchen Fall ein gesetzliches Bezugsrecht zu. Es gibt verschiedene Formen der Kapitalerhöhung: 1. Ordentliche Kapitalerhöhung: Nach dem Aktiengesetz handelt es sich bei der ordentlichen Kapitalerhöhung um die Ausgabe neuer (auch junger) Aktien zu einem vorher vereinbarten Preis. Jedem Aktionär muss auf sein Verlangen hin ein seinem Anteil an dem bisherigen Grundkapital entsprechender Teil der neuen Aktien zugeteilt werden (Bezugsrecht). 2. Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln: Erhöhung des Grundkapitals durch Umwandlung von Rücklagen in Aktien. Damit fließt der Aktiengesellschaft kein neues Kapital zu. Die Aktionäre erhalten neue Aktien, ohne Einzahlungen leisten zu müssen. Gleichzeitig sinkt auch der Kurs der einzelnen Aktie, da sich der Unternehmenswert nicht erhöht hat. Der Anleger hat also nichts gewonnen. Damit soll das Eigenkapital in ein angemessenes Verhältnis zu den Rücklagen gebracht werden. 3. Bedingte Kapitalerhöhung: Der Umfang der Kapitalerhöhung ist zunächst ungewiss, da die Gesellschaft Optionsanleihen oder Wandelschuldverschreibungen ausgegeben hat und deren Ausführung noch nicht vorhersehbar ist.