Besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. Bei Dividendenzahlung werden mindestens 25 Prozent des ausgeschütteten Betrags als Kapitalertragsteuer einbehalten, falls dem Depot führenden Kreditinstitut kein Freistellungsauftrag vorliegt oder kein entsprechender Freibetrag mehr vorhanden ist. Dieser Steuerabzug wird als Vorauszahlung auf die Einkommensteuer des Aktionärs angerechnet.