Das Investmentbanking umfasst die Wertpapiergeschäfte eines Kreditinstituts, insbesondere den Handel mit Wertpapieren und Derivaten, das Asset Management (gehobene Vermögensanlage), die Emission von Wertpapieren sowie das Mergers & Acquisitions-Geschäft (Fusionen und Übernahmen). In den meisten Fällen handelt es sich dabei nur um einen Teil des Leistungsspektrums eines Kreditinstituts. Weitere Bereiche können sein: der Zahlungsverkehr, das Kreditgeschäft, das Einlagengeschäft, das Diskontgeschäft (Ankauf von Wechseln), das Garantiegeschäft und das Depotgeschäft (Verwaltung und Verwahrung von Wertpapieren für Dritte)

Urkunden über Rechte an Investmentfonds (Investmentgesellschaften), insbesondere über das Miteigentum an den Fondsvermögen (Sondervermögen). Das Sondervermögen investiert, nach im Verkaufsprospekt dargestellten Methoden, in vorher bestimmte Anlageobjekte.

Bei Investmentfonds gibt der Investitionsgrad Auskunft über den Anteil des Fondsvermögens, der in Wertpapieren, Immobilien oder Derivaten angelegt ist und nicht als Barvermögen verwaltet wird. Ein Fonds muss mit mindestens 51 Prozent jederzeit investiert sein.

Die Investitionen eines Unternehmens setzen sich grundsätzlich aus Ersatzinvestitionen und Erweiterungsinvestitionen zusammen. Als Ersatzinvestitionen werden alle Investitionen eines Unternehmens bezeichnet, die der Ersatzbeschaffung dienen. Erweiterungsinvestitionen sind Investitionen, die der Erweiterung des Geschäftsbetriebs dienen. Der Kauf einer Maschine, die lediglich ein altes, ausgedientes Exemplar ersetzt, wäre demnach eine Ersatzinvestition. Der Kauf einer Maschine, zusätzlich zu den bereits vorhandenen Maschinen, ist eine Erweiterungsinvestition.