Zur Bewertung von Optionspreisen gibt es drei Modelle, die von teilweise grundverschiedenen Prämissen ausgehen: das Black-Scholes-Modell, das Binomialmodell und das analytische Approximationsmodell. Die Modelle dienen dazu, den angemessenen (fairen) Wert eines Optionsrechts zu ermitteln. In den vergangenen Jahren hat sich das Black-Scholes-Modell weitgehend durchgesetzt und die beiden anderen Betrachtungsweisen, wenn schon nicht völlig verdrängt, so doch in den Hintergrund treten lassen.

Preis, der für einen Optionsschein oder eine Option bezahlt wird. Dieser Preis wird durch Angebot und Nachfrage auf dem Markt bestimmt. Die Prämie entspricht für gewöhnlich einem größeren Wert als dem inneren Wert des gehandelten Optionsrechts. Dies liegt am Zeitwert, der die Gewinnchancen für die verbleibende Restlaufzeit widerspiegelt.

Die Optionsprämie ist der Preis, den der Käufer für das Optionsrecht bezahlt und den der Verkäufer für seine Leistung erhält. Die Höhe der Prämie richtet sich nach der Zeitdauer, für die das Optionsrecht eingeräumt wird, und den Kurserwartungen.

Ein einseitiger Kontrakt, der dem Käufer das Recht gibt, ihn aber nicht verpflichtet, eine Ware oder einen Future-Kontrakt zu einem festgesetzten Preis innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu kaufen oder zu verkaufen. Der Kontrakt ist deshalb einseitig, weil nur der Käufer das Recht hat, Leistungen zu verlangen. Falls der Käufer sein Recht ausübt, muss der Verkäufer (Stillhalter) - ungeachtet des gegenwärtigen Marktpreises - zum vereinbarten Basispreis seine Verpflichtung erfüllen.