Der Sparer - und eventuell sein Betrieb - schafft während des Erwerbslebens ein Vermögen (Kapital), um daraus im Alter seinen Finanzbedarf zu decken.

Eine Kapitalanlagegesellschaft (KAG) ist ein Unternehmen, das Investmentfonds auflegt. Dieses wird auch als Fonds- oder Investmentgesellschaft bezeichnet. Deutsche KAGs unterliegen dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG).

Paragraph 264a des Strafgesetzbuches stellt den Kapitalanlagebetrug unter Strafe. Wer beim Vertrieb von Wertpapieren und ähnlichen Papieren in Prospekten oder in Darstellungen über den Vermögensstand unrichtige vorteilhafte Angaben macht oder nachteilige Tatsachen verschweigt, die für die Investitionsentscheidung wichtig sind, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

1. Volkswirtschaftlich: Produktionsfaktor neben Arbeit und Boden. Dabei sind unter Kapital die mit Geld getätigten Investitionen - etwa in Produktionsmaschinen - zu verstehen. 2. Betriebswirtschaftlich: Bezeichnet die Mittelherkunft eines Unternehmens. Dabei wird zwischen Eigen- und Fremdkapital unterschieden.