Begriff aus der technischen Analyse: Bei Kerzencharts wird jede Handelsperiode in Form eines Kerze (englisch: candle) dargestellt. Man unterscheidet zwischen weißen und schwarzen Kerzen. Die Farbe des Körpers gibt Aufschluss über die Differenz aus Eröffnungs- und Schlusskurs. Liegt der Schluss- über dem Eröffnungskurs, ist die Kerze weiß. Im umgekehrten Fall ist die Kerze schwarz. Striche verbinden den Körper mit dem höchsten und tiefsten Kurs der Handelsperiode. Sie heißen obere beziehungsweise untere Schatten.

Die Kernkapitalquote berechnet sich, indem man das Kernkapital durch die Summe der Risikoaktiva des Kreditinstituts (das sind gewährte Kundenkredite) dividiert.
Obwohl das Gesetz keine konkrete Mindestkernkapitalquote fordert, gelten Werte unter sechs Prozent als bedenklich. Bei Kernkapitalquoten unter fünf Prozent dürfte in der Regel die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aktiv werden.

Der Begriff Kernkapital stammt aus dem Kreditwesen. Im Kreditwesengesetz heißt es in § 10: Kreditinstitute müssen im Interesse der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern, insbesondere zur Sicherheit der ihnen anvertrauten Vermögenswerte, angemessene Eigenmittel haben. Die Eigenmittel bestehen aus dem haftenden Eigenkapital und den Drittrangmitteln. Das haftende Eigenkapital wiederum ist die Summe aus Kernkapital und Ergänzungskapital. Bei Kreditinstituten in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft setzt sich das Kernkapital wie folgt zusammen: eingezahltes Grund- oder Stammkapital (abzüglich eigener Aktien und ohne Vorzugsaktien) + Rücklagen (soweit sie die Voraussetzungen des § 10 Abs. 3a KWG erfüllen) = Kernkapital (zum Ergänzungskapital gehören zum Beispiel Vorzugsaktien, Genussrechte und nachrangige Anleihen.)

Betriebswirtschaftliche Kennzahlen - wie Produktivität, Wirtschaftlichkeit oder Rentabilität - sind Instrumente, um den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens zu analysieren und vergleichbar zu machen.