Für die Behandlung der Zwischengewinne gibt es einen theoretischen Stückzinstopf. In ihm werden gezahlte und erhaltene Stückzinsen und Zwischengewinne gegeneinander aufgerechnet. Der Stückzinstopf wird kalenderjahrbezogen geführt und berücksichtigt (auf die Fonds bezogen) alle Zwischengewinne deutscher und ausländischer, ausschüttender und thesaurierender Fonds.

Ausgleichszahlung beim Kauf oder Verkauf festverzinslicher Wertpapiere. Zur Berechnung der Stückzinsen wird der Nominalzins des Wertpapiers durch 360 geteilt und mit der Zahl der Tage multipliziert, die seit der vergangenen Zinszahlung vergangen sind.

Wenn eine Emission in mehrere Nennbeträge aufgeteilt wird, nennt man das Stückelung. Das kann sowohl bei Aktien als auch bei Anleihen der Fall sein. Verschiedene Stückelungen derselben Emission sind beim Wertpapierdruck durch veränderte Farbzusammenstellungen zu unterscheiden. Die Stückelung gibt damit auch an, in welchen Abschnitten Titel effektiv verfügbar sind.

Im Gegensatz zur Nennwertaktie verbrieft die Stückaktie keinen feststehenden Betrag, sondern einen bestimmten, in der Satzung festgelegten Anteil am Kapital der Gesellschaft. Die Stückaktie wurde in Deutschland erst 1998 zugelassen.