Unter dem Begriff Zwischengewinn versteht man den im Preis von Investmentanteilen enthaltenen Ertragsanteil, sofern er sich aus Zinsen und/oder zinsähnlichen Ansprüchen zusammensetzt. Er wird von den Fondsgesellschaften börsentäglich errechnet und veröffentlicht. In Deutschland unterliegen Zwischengewinne der Einkommensteuer.

Um für den Amtlichen Handel zugelassen zu werden, brauchen Aktiengesellschaften die Genehmigung der Zulassungsstelle. Der Antrag muss alle relevanten Daten zum Wertpapier enthalten und wird durch Aushang im Börsensaal und durch Veröffentlichung im jeweiligen Börsenpflichtblatt sowie im Bundesanzeiger publik gemacht.

Organ der Börse, das über die Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel in bestimmten Marktsegmenten entscheidet.

Zinsen erhält ein Kreditgeber als Ausgleich für das Ausleihen eines Geldbetrags. Faktoren des Zinses sind: 1. Zeitwert des Gelds (Kreditsatz) - der gegenwärtige Wert des Gelds ist größer als in der Zukunft. Der Darlehensgeber verzichtet auf die Liquidität des ausgeliehenen Geldes. 2. Kreditrisiko - das Risiko der gesicherten Rückzahlung variiert mit der Kreditwürdigkeit (Bonität) des Kreditnehmers. 3. Inflation - die Kaufkraft des Gelds vermindert sich. In Zukunft muss mehr Geld aufgebracht werden, um die gleiche Kaufkraft zu erzielen.