Sammelbegriff für verzinsliche Schuldverschreibungen mit fest vereinbarter Laufzeit. Als Emittenten treten sowohl Einrichtungen der öffentlichen Hand (zum Beispiel Bund, Länder und Gemeinden) als auch private Unternehmen (Industrieobligationen, Industrieanleihen, also Corporate Bonds) auf. Anleihen sind eine günstige Finanzierungsalternative von Investitionsvorhaben gegenüber einer herkömmlichen Bankfinanzierung. Eine Anleihe verbrieft ein Gläubigerrecht; sie lautet also auf einen bestimmten Betrag, den der Aussteller des Papiers, der Emittent, dem Anleger schuldet. Dieser Geldbetrag, auch Nennwert oder Nominalwert genannt, kann zum Beispiel auf 100,00 Euro oder auf einen anderen Betrag und/oder eine andere Währung lauten. Er wird dem Anleger zu einem vorher festgelegten Zeitpunkt zurückgezahlt. Die Zeitspanne zwischen dem Verzinsungsbeginn einer Emission und der Rückzahlung (Tilgung) bezeichnet man als Laufzeit des Wertpapiers. Ist ein Teil der Laufzeit bereits abgelaufen, so bezeichnet man den bis zur Tilgung noch verbleibenden Zeitraum als Restlaufzeit. Zu den Anleihen zählen zum Beispiel Pfandbriefe, Industrieobligationen, Kommunalobligationen und öffentliche Anleihen.

Markt für Wertpapiere, Devisen oder andere Waren. Am Kassamarkt werden valutagerechte Geschäfte abgewickelt - die Abschlüsse müssen innerhalb von zwei Tagen erfüllt werden. Liegt die Erfüllung weiter in der Zukunft, handelt es sich bereits um ein Termingeschäft. Erfolgt die Geschäftserfüllung dagegen in weniger als zwei Tagen, wird dies als Vorvalutageschäft bezeichnet.

Nach § 15 des Wertpapierhandelsgesetzes müssen Aktiengesellschaften kursbewegende Nachrichten aus dem Unternehmen - etwa die Übernahme einer anderen AG - als Ad-hoc-Meldungen veröffentlichen. Die AG muss vor der Veröffentlichung der berichtspflichtigen Tatsache in einem überregionalen Börsenblatt oder einem elektronischen Informationssystem auch die Börsengeschäftsführung und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) informieren.

Ab 2009 beginnt für die Besteuerung von Kapitalanlagen in Deutschland eine neue Zeitrechnung: Die Abgeltungssteuer startet. Sie beträgt einheitlich 25 Prozent und greift für die Besteuerung von Zinserträgen, Dividenden und Kursgewinnen aus Wertpapieren. Dazu zählen Aktien genauso wie beispielsweise Fondsanteile, Anleihen, Optionsscheine oder Finanzinnovationen.

Die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer. Das heißt, Banken und Sparkassen zweigen von sämtlichen Kapitalerträgen künftig sofort 25 Prozent für den Fiskus ab. Damit ist die Steuerschuld des Anlegers abgegolten; er muss grundsätzlich nicht mehr wie heute seine Kapitaleinkünfte in der Steuererklärung angeben. Hinzu kommen noch der Solidaritätszuschlag und - eventuell - die Kirchensteuer. Anleger mit Niedrigem Einkommen und daher mit niedrigerem Steuersatz als dem Abgeltungssatz dürfen sich aber in Zukunft freiwillig veranlagen lassen. Der Fiskus führt eine so genannte Günstigerprüfung durch.