Herausgeber eines Wertpapiers. Dies kann eine juristische Person des Privatrechts sein, etwa eine Aktiengesellschaft, aber auch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts wie etwa ein Bundesland.
Herausgeber eines Wertpapiers. Dies kann eine juristische Person des Privatrechts sein, etwa eine Aktiengesellschaft, aber auch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts wie etwa ein Bundesland.