Die Aktie ist als gedrucktes Wertpapier eine Urkunde, die ihrem Inhaber (Aktionär) einen Anteil am Grundkapital einer Aktiengesellschaft und damit verbundene bestimmte Eigentumsrechte am Unternehmen verbrieft. Als Miteigentümer ist der Aktionär am Vermögen der AG und somit am wirtschaftlichen Erfolg oder Misserfolg der Gesellschaft unmittelbar beteiligt. Seine Rechte werden durch das Aktiengesetz festgelegt. Aktien lauten auf einen bestimmten Nennbetrag. Grundsätzlich haftet der Aktionär nur mit seiner investierten Summe. Nach der Art der Übertragbarkeit wird in Inhaberaktien, Namensaktien und Vinkulierte Namensaktien unterschieden. Nach den Rechten unterscheidet man in Stammaktien und Vorzugsaktien. Eine Aktie setzt sich aus einem Mantel und einem Bogen zusammen. Der Mantel verbrieft das Teilhaberrecht an der Gesellschaft, der Bogen besteht aus den Dividendenscheinen und dem Erneuerungsschein. Die Dividendenscheine verbriefen den Anteil am Gewinn der Gesellschaft und dienen bei Kapitalerhöhungen als Bezugsscheine für junge Aktien. Der Erneuerungsschein berechtigt zum Erhalt eines neuen Bogens und wird auch Talon genannt.