Nennwert ist die Summe, die der Emittent dem Wertpapierinhaber schuldet und die er bei Fälligkeit zurückzahlt. Er ist der auf den Wertpapieren angegebene (nominelle) Forderungsbetrag im Unterschied zum effektiven Markt- oder Kurswert. Der Nennwert wird auch Nennbetrag genannt.