Die Zinsabschlagsteuer ist eine Sonderform der Kapitalertragsteuer. Sie ist eine Quellensteuer auf die Renditen festverzinslicher Wertpapiere. Die Steuer beträgt 30 Prozent und wird von den Kreditinstituten einbehalten und direkt an das Finanzamt abgeführt. Da für die Zinsabschlagsteuer Freibeträge gelten, können Anleger die Zahlung durch Stellen eines Freistellungsauftrags ganz oder teilweise vermeiden. In der Steuererklärung wird die Zinsabschlagsteuer auf die gesamte Steuerschuld angerechnet.

Die Zinsempfindlichkeit wird auch als Zinsreagibilität bezeichnet und beschreibt die relative Veränderung der Kapitalnachfrage zur relativen Veränderung des Zinssatzes. In der Regel wird unterstellt, dass die Kapitalnachfrage mit steigendem Zins fällt. Dies wird als negative Korrelation zwischen mengenmäßiger Nachfrage und Zinssatz definiert und es bedeutet auch, dass die Zinsempfindlichkeit Werte zwischen 1 und 0 annimmt. Abweichungen von diesem Regelfall werden von der inversen Zinsempfindlichkeit dargestellt. Sie ist bei positiver Korrelation zwischen mengenmäßiger Kapitalnachfrage und Zinsen gegeben.

Der Begriff Zinskorridor bezieht sich auf die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB). Die EZB bietet den Geschäftsbanken die Möglichkeit, sich kurzfristig Geld (über Nacht) zu besorgen (Spitzenrefinanzierungsfazilität) und kurzfristig (über Nacht) Geld anzulegen (Einlagenfazilität). Der Zinssatz der Spitzenrefinanzierungsfazilität bildet die obere Grenze, die Einlagenfazilität die untere Grenze des kurzfristigen Zinskorridors.

Die Zinselastizität gibt an, um wie viel Prozent sich der Kurs einer Anleihe ändert, wenn sich der Marktzins um ein Prozent verändert.