Ein Kursmakler hat sich verpflichtet, im Börsenhandel Angebot und Nachfrage zusammenzuführen. Auf der Grundlage der ihm vorliegenden Kauf- und Verkaufsaufträge stellt der Kursmakler Kurse, zu denen der Handel stattfindet. Der Kursmakler kann auf fremde oder auf eigene Rechnung agieren.
Kurz auch KGV genannt. Es ist die gängigste Kennziffer in der Aktienanalyse. Um das KGV zu berechnen wird der Aktienkurs durch den Reingewinn je Aktie dividiert. Im Prinzip ist das KGV eine Amortisationsrechnung: Wie viele Jahre braucht das Unternehmen, um durch den Gewinn den Kurs verdient zu haben? Als Faustformel gilt dabei: Je niedriger das KGV, desto günstiger ist eine Aktie bewertet. Die KGV-Analyse hat allerdings Schwächen: Was tun, wenn kein Gewinn vorhanden ist? Dann muss das Kurs-Umsatz-Verhältnis (KUV) oder die Umsatzmultiple herangezogen werden. Schwierig sind auch Vergleiche zwischen unterschiedlichen Branchen. Die Automobilindustrie hat traditionell recht niedrige KGVs, die Softwarebranche dagegen sehr hohe. Richtwert sind hierbei die Gewinnsteigerungen. Wachsen die Überschüsse einer Branche mit etwa 50 Prozent pro Jahr, dann ist auch ein KGV in gleicher Höhe gerechtfertigt. Im Angelsächsischen wird das KGV als Price-Earnings-Ratio (PER) bezeichnet.
Bei Wertpapieren des Amtlichen Handels ermitteln Kursmakler einmal täglich einen Kurs, der im Kursblatt der Börse und in der Tagespresse veröffentlicht wird. Der Börsenvorstand achtet darauf, dass sich die zuständigen Kursmakler bei der Kursfestsetzung am Markt orientieren.
Dabei wird der Kurs einer Aktie durch den Cashflow (Finanzüberschuss) je Aktie dividiert. Der Cashflow ist in der Fundamentalanalyse die wichtigste Kennzahl, um die Finanzkraft eines Unternehmens zu beurteilen. Der Cashflow ist der Saldo aus Mittelzufluss und -abfluss. Verkürzt wird auch der Gewinn plus Abschreibungen als Cashflow bezeichnet. Im Verhältnis zum Aktienkurs zeigt der Cashflow an, wie lange es dauert, den Kurs aus dem laufenden Zahlungsstrom des Unternehmens zu bezahlen.
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