Kursgewinne aus Wertpapiergeschäften gelten als steuerpflichtige Spekulationsgewinne, wenn zwischen Kauf und Verkauf nicht mindestens zwölf Monate verstrichen sind (Spekulationsfrist). Bis zur Freigrenze von 512 Euro pro Kalenderjahr sind Spekulationsgewinne steuerfrei, Verluste innerhalb der Frist können mit angefallenen Gewinnen verrechnet werden.

Bis zur Freigrenze von 512 Euro pro Jahr sind Gewinne innerhalb der Spekulationsfrist steuerfrei, Verluste innerhalb der Frist können mit angefallenen Gewinnen verrechnet werden.

Als Spekulation wird in der Finanzwelt die Tätigkeit bezeichnet, auf den unsicheren Ausgang eines künftigen Ereignisses einen Kapitaleinsatz in der Hoffnung zu riskieren, einen Gewinn zu erzielen. Die Chancen und Risiken eines Kapitaleinsatzes können durch Finanzanalysen und -prognosen quantifiziert und gegeneinander abgewägt werden.

Bei Investmentfonds können Anleger automatisch einen bestimmten Betrag monatlich oder quartalsweise investieren. Dazu richten sie einen Fondssparplan ein und bestimmen das Datum der Abbuchung, die Summe und gegebenenfalls eine Dynamisierung. Sparpläne sind schon ab einer Rate von 50 Euro möglich. Bei den stärker schwankenden Fonds wie Aktienfonds entfällt mit einem Sparplan auch die Frage, wann der günstigste Zeitpunkt zum Einstieg ist. Es kommt dabei zu dem Cost-Average-Effekt, der Durchschnittskostenmethode genannt wird. Bei einer gleich bleibenden Sparrate werden bei höheren Kursen weniger und bei niedrigeren Kursen mehr Anteile erworben.