Insidern ist es gemäß § 14 Wertpapierhandelsgesetz (WpHg) verboten, die Kenntnis einer Insiderinformation mit dem Ziel auszunutzen, durch Geschäfte mit dem entsprechenden Insiderpapier für sich oder andere einen wirtschaftlichen Vorteil zu erlangen. Darüber hinaus ist es nicht gestattet, anderen eine Insidertatsache unbefugt mitzuteilen oder zugänglich zu machen oder anderen auf der Grundlage seiner Insiderkenntnis den Kauf oder Verkauf von Papieren zu empfehlen.

Personen, die kursrelevante Informationen über eine Aktiengesellschaft früher erhalten als die Öffentlichkeit. Typische Insider sind Mitarbeiter bei Banken und Börsen. Aus dieser Stellung Vorteile bei Börsengeschäften zu ziehen ist strafbar und kann mit bis zu fünf Jahren Gefängnis geahndet werden.

Begriff der charttechnischen Analyse: Ein Insel-Gap besteht aus zwei Gaps und einer dazwischenliegenden eher trendlosen Phase. In der Regel ist das Insel-Gap eine Umkehrformation. Beide Gaps müssen aber einen gemeinsamen Bereich haben. Beispiel: Eine Aktie schließt am Vortag auf Tageshoch bei 100 Euro und eröffnet am nächsten Tag mit einem Gap bei 103 Euro. Dann konsolidiert sie in den nächsten Tagen zwischen 103 und 106 Euro. Sie bildet dann erneut ein Gap zwischen 102 und 99 Euro aus und fällt im Tagesverlauf weiter auf 97 Euro. Dann ist ein Insel-Gap zwischen 100 und 102 Euro entstanden, da dies der gemeinsame Bereich der beiden Gaps ist.

Bei Optionsscheinen und Optionen: positive Kursdifferenz zwischen Basispreis (Strike price) und gegenwärtigem Marktkurs des zu Grunde liegenden Basiswerts bei Puts beziehungsweise zwischen dem gegenwärtigen Marktkurs des zu Grunde liegenden Basiswerts und dem Basispreis (Strike price) bei Calls.