Der Jahresfehlbetrag ist ein Begriff der Gewinn-und-Verlust-Rechnung (GUV) von Kapitalgesellschaften sowie der Bilanz. Der Fehlbetrag ergibt sich als Überschuss der Aufwendungen über die Erträge, es ist also der erwirtschaftete Verlust eines Unternehmens innerhalb eines Geschäftsjahrs.
Erstellung der Bilanz sowie der Gewinn-und-Verlust-Rechnung über das abgelaufene Geschäftsjahr. Bei einer Aktiengesellschaft wird sie vom Vorstand aufgestellt und durch einen staatlich vereidigten Wirtschaftsprüfer auf ihre Ordnungsmäßigkeit hin geprüft. Auf der Basis des Jahresabschlusses, der die Jahresgeschäftsentwicklung wiedergibt, wird die Leistung des Vorstands auf der Hauptversammlung bewertbar.
Das Investmentgesetz (InvG) ist Anfang 2004 in Kraft getreten und ersetzte das Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften. Im InvG wurden die Regelungen für in- und ausländische Fonds vereinheitlicht. Das Investmentgesetz dient auch dem Anlegerschutz und regelt unter anderem, dass die Fondsgesellschaften als Kreditinstitute der Kontrolle der BaFin unterliegen. Darüber hinaus geht es um das Rechtsverhältnis zwischen Investmentgesellschaft und Anleger, die Einschaltung einer Depotbank, die Vertragsbedingungen, Veröffentlichungsvorschriften und steuerliche Fragen.
Meist von Banken gegründete Kapitalanlagegesellschaften, die für die von ihnen verwalteten Sondervermögen (Fonds) in verschiedene Werte anlegen und Anteilscheine an einem solchen Investmentfonds ausgeben. Sie treten dabei als Treuhänder auf und sind auf eine Verteilung der Risiken durch Diversifikation verpflichtet. Die Tätigkeit von deutschen Investmentgesellschaften wird durch das Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften geregelt und unterliegt einer staatlichen Beaufsichtigung.
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