Kennzahl zur vergleichenden Optionsscheinbewertung. Ähnlich wie das Aufgeld (Agio) gibt sie an, um wie viel teurer es ist, ein Basisobjekt durch Kauf des Optionsscheins und Ausübung des Optionsrechts zu erwerben, als es direkt an der Börse zu kaufen. Während das Aufgeld diese Differenz jedoch in Währungseinheiten ausdrückt, gibt die Prämie die Prozentzahl an, um die das Basisobjekt im Kurswert steigen oder fallen müsste, damit der innere Wert des Optionsscheins mit seinem aktuellen Kurswert übereinstimmt. Anstelle von Prämie hat sich heute vielfach die Bezeichnung prozentuales Aufgeld oder Aufgeld in Prozent durchgesetzt. Die Formel zur Berechnung lautet: (Aufgeld: Kurs des Basisobjekts) x 100.
Neuartige Optionsscheinkonstruktion. Optionsscheine mit einmaliger Ausübung (europäisches Optionsrecht), wobei sich der vom Emittenten an den Inhaber auszuzahlende Betrag aus der quadrierten Differenz zwischen Berechnungskurs und Basispreis errechnet. Die Auszahlung pro Optionsschein ist dabei auf einen festgesetzten Höchstbetrag beschränkt.
Angelsächsische Bezeichnung für Handelsvollmacht, die eine Vereinbarung zwischen Broker und Kunden einrichtet. Die Handelsvollmacht gibt dem Broker die Befugnis, im Namen des Kunden unter vorgegebenen Umständen zu handeln. Im Future-Bereich muss die Vollmacht schriftlich erteilt und jedes Jahr erneuert werden.
Seite 102 von 238