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Die Investmentidee

 

  • 1774: Der Amsterdamer Kaufmann Adriaan van Ketwich gründet das wohl erste Gemeinschaftsvermögen.
    Die Anlagen des auf 2.000 Anteile begrenzten Investmentfonds
    sind in erster Linie die auf dem holländischen Markt gehandelten Schuldverschreibungen
    niederländischer und ausländischer Regierungen.
  • 1860: Die erste Investmentgesellschaft wird in Schottland gegründet ("Scottish-
    American Investment Company"). Dieser folgten in den 80er-Jahren des 19. Jahrhunderts
    englische Investment Trusts.
  • 1894: Kapitalanlagegesellschaften erreichen in den Vereinigten Staaten von Amerika
    mit der Gründung der Investmentgesellschaft "Boston Personal Property Trust" erstmals
    ein breites Publikum.
  • 1929: Inzwischen tummeln sich in etwa 700 Gesellschaften auf dem US-Anlagemarkt.
    Der Börsenkrach am "Schwarzen Donnerstag" von 1929 bremst zunächst das weitere
    Wachstum. Auch erste deutsche Versuche, den Investmentfondsgedanken zu verwirklichen
    – unter anderem der im Jahr 1923 gegründete "Zickert´sche Kapitalverein" –
    scheitern an der Weltwirtschaftskrise.
  • 1949: Mit der Gründung der Allgemeinen Deutschen Investment-Gesellschaft mbH
    (ADIG) beginnt die Erfolgsgeschichte der Investmentfondsanlage in Deutschland. Im
    Folgejahr legt die Gesellschaft den ersten deutschen Investmentfonds mit dem Namen
    "Fondra" auf. Eine investmentspezifische Gesetzgebung gibt es noch nicht.
  • 1955: Vier weitere Kapitalanlagegesellschaften werden in den Jahren 1955 und 1956
    gegründet: DEKA, DWS, DIT und UNION.
  • 1957: Das Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) tritt in Kraft. Als Anlegerschutzgesetz
    dient das KAGG dem Schutz des Sparers und der Beaufsichtigung des Investmentmarktes.
    Zugleich schafft es mit der Beseitigung steuerlicher Hemmnisse die
    wirtschaftlichen Voraussetzungen für eine nachhaltige Entwicklung des Investmentsparens:
    Der Erwerber von Investmentanteilen wird dem Direktanleger in Wertpapieren
    steuerlich gleichgestellt.
  • 1958: Die Kapitalanlagegesellschaft DIT legt mit dem Investmentfonds "Thesaurus" den
    ersten thesaurierenden Fonds auf.
  • 1959: Der erste globale Aktienfonds "DWS Intervest" kommt auf den Markt. Der erste
    Offene Immobilienfonds "iii-Fonds Nr. 1" erhält die Zulassung.
  • 1966: Mit der Einführung des ersten Rentenfonds "Deutscher Rentenfonds" durch den
    DIT kommt neuer Schwung in den Investmentfondsmarkt.
  • 1967: Eine zukunftsweisende Innovation erfolgt mit der Einführung von Investmentfonds-
    Sparplänen, die Anlegern ein regelmäßiges Fondssparen auch mit kleinen Beiträgen
    ermöglicht.
  • 1969: Das Auslandinvestmentgesetz (AuslInvestmG) tritt in Kraft und regelt fortan den
    Vertrieb ausländischer Investmentfonds in Deutschland und die steuerliche Behandlung
    ausländischer Fondserträge.
  • 1969: Das Angebot an Rentenfonds wird erweitert mit dem ersten internationalen Anleihefonds
    einer deutschen Kapitalanlagegesellschaft, dem "Internationaler Rentenfonds"
    des DIT.
  • 1970: Der Geltungsbereich des KAGG wird auf Grundstücks-Kapitalanlagegesellschaften
    erweitert.
  • 1970: Am 25. März wird der BVI Bundesverband Deutscher Investment-Gesellschaften
    e.V. gegründet. Zweck des durch sieben Gesellschaften – ADIG, ALLFONDS, DEKA, DIT,
    DWS, INKA und UNION – ins Leben gerufenen BVI ist die Förderung des Investmentgedankens
    und die Wahrung der gemeinsamen Belange seiner Mitglieder.
  • 1974: Der Gesetzgeber erweitert den Anlagekatalog für Versicherungen und ermöglicht
    die Anlage des Deckungsstocks in Investmentzertifikaten.
  • 1980: Der Gesetzgeber ermöglicht Sozialversicherungsträgern die Kapitalanlage in Investmentfonds.
  • 1983: Beginn der Förderung von Investmentfonds bei der Anlage vermögenswirksamer
    Leistungen mit dem Ziel, die Vermögensbildung der Arbeitnehmer voranzubringen.
  • 1985: Eine Änderung im Depotgesetz zur Reduzierung der Kostenbelastung bei der
    Verwaltung von kleinen Anlagebeträgen durch Investment-Gesellschaften, führt in der
    Folge zu Kosteneinsparungen für die gesamte Kreditwirtschaft in Höhe zweistelliger Millionenbeträge
    jährlich. Fortan genügt bei regelmäßigen Einzahlungen bis zu einer bestimmten
    Höhe eine jährliche Abrechnung statt Einzelabrechnungen.
  • 1985: Am 20. Dezember verabschiedet der Europäische Rat nach 17-jähriger Vorarbeit
    die "Richtlinie zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend
    bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW)" und legt
    den Grundstein für das europäische Investmentrecht. Ziel der Richtlinie ist es, innerhalb
    der Europäischen Union einen einheitlichen Mindeststandard für den Anlegerschutz zu
    schaffen und die Wettbewerbsbedingungen der Investmentindustrie anzugleichen, um
    so den grenzüberschreitenden Vertrieb von Investmentfonds zu fördern.
  • 1987: Der Gesetzgeber lässt – als eine Konsequenz der Diskussion über so genannte
    "Tariffonds" Anfang der 80er Jahre – Beteiligungsfonds im Rahmen des KAGG zu. Diese
    sollen Anlegern (insbesondere Arbeitnehmern) im Rahmen der Vermögenspolitik den
    Zugang zum Markt der nicht-börsennotierten Unternehmen ermöglichen.
  • 1990: Erstes Finanzmarktförderungsgesetz: Die erste OGAW-Richtlinie wird umgesetzt.
    Spezialfonds werden gesetzlich anerkannt und die Auflegung von Laufzeitfonds wird
    möglich. Der Gesetzgeber erlaubt zudem Hypothekenbanken und Bausparkassen die
    Anlage in Investmentfonds. Offenen Immobilienfonds wird der Erwerb von Grundstücken
    in allen EU-Mitgliedstaaten unbegrenzt ermöglicht (bislang: mindestens 80 Prozent
    in Deutschland); der Erwerb von Grundstücken außerhalb der EU bzw. EWR ist begrenzt
    auf 20 Prozent.
  • 1994: Zweites Finanzmarktförderungsgesetz: Geldmarktfonds werden eingeführt. Damit
    können Kapitalanlagegesellschaften ihren Kunden Konzepte der "Rundumbetreuung"
    anbieten, auch als kurzfristigen "Geldparkplatz". Das Vertrauen der Anleger in die
    Ordnungsmäßigkeit und Zuverlässigkeit der deutschen Wertpapiermärkte wird gestärkt.
  • 1997: Die Zahl der Sparer vermögenswirksamer Leistungen mit Investmentfonds überschreitet
    die 2-Millionen-Marke.
  • 1998: Drittes Finanzmarktförderungsgesetz: Neben der Einführung von Altersvorsorge-
    Sondervermögen (AS-Fonds) zählt die Zulassung von Dachfonds, gemischten Wertpapier-
    und Grundstücks-Sondervermögen, Indexfonds sowie von geschlossenen Aktienfonds
    in der Rechtsform der AG zu den wichtigsten Änderungen im Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften.
    Offenen Immobilienfonds wird die Beteiligung an Grundstücks-
    Gesellschaften sowie die Anlage in Geldmarkt- oder Wertpapierfonds ermöglicht.
  • 2001: Die Zahl der Sparer vermögenswirksamer Leistungen mit Investmentfonds überspringt
    die 5,5-Millionen-Marke. Der Gesetzgeber hatte zu Beginn des Jahres 1999 die
    Arbeitnehmersparzulage von 10 Prozent auf 20 Prozent (25 Prozent in den neuen Bundesländern)
    erhöht, und für ein rasantes Wachstum in diesem Segment gesorgt.
  • 2002: Viertes Finanzmarktförderungsgesetz: Die Geschäftsmöglichkeiten von Kapitalanlagegesellschaften
    werden erweitert. Investmentfonds werden in die geförderte Altersvorsorge
    (Riester-Rente) einbezogen. Für Offene Immobilienfonds wird der Erwerb von
    Grundstücken außerhalb der EU ohne Begrenzung möglich.
  • 2003: Die von der Mitgliederversammlung des BVI verabschiedeten BVIWohlverhaltensregeln
    treten in Kraft. Sie formulieren einen Standard guten und verantwortungsvollen
    Umgangs mit dem Kapital und den Rechten der Anleger.
    Am 1. September startet der neue Ausbildungsberuf zum/zur Investmentfondskaufmann/-
    frau startet in Frankfurt am Main mit zwei Berufsschulklassen und 37 Auszubildenden.
    Vier Jahre zuvor hatte der BVI mit seinen Mitgliedern eine Initiative für einen
    eigenen Ausbildungsberuf im Investmentwesen gestartet. Hintergrund war der seit längerem
    stetig steigende Bedarf an qualifizierten Nachwuchskräften.
  • 2004: Das deutsche Investmentgesetz (InvG) tritt nach einstimmiger Verabschiedung im
    Bundestag in Kraft. Die steuerlichen Bestimmungen werden im Investmentsteuergesetz
    (InvStG) zusammengeführt. Mit dem InvG wird die OGAW-Richtlinie vom 20. Dezember
    1985 umgesetzt und ein weiterer Schritt zur Verwirklichung des Europäischen Binnenmarktes
    vollzogen. Gleichzeitig wird der Anlegerschutz verbessert, beispielsweise durch
    neue Transparenzregeln in Jahresberichten und Verkaufsprospekten. Einführung von
    Hedgefonds.
  • 2006: Die ersten zweijährigen berufsbegleitenden Studiengänge zum Investment-
    Fachwirt IHK starten in Frankfurt.
    Die Anzahl der Riester-Fondssparer steigt auf über 1,2 Million Verträge.
  • 2007: Es erfolgt die Erweiterung des Anbieterkreises der Basis-Rente (Rürup-Rente) auf
    Kapitalanlagegesellschaften.
    Mit dem Investmentänderungsgesetz (InvÄndG) tritt eine umfangreiche Novellierung
    des InvG in Kraft. Durch Deregulierung im Bereich der gesetzlichen Bestimmungen für
    Investmentfonds steigert das InvÄndG die internationale Wettbewerbsfähigkeit der
    Fondsbranche – ohne den wichtigen und notwendigen Anlegerschutz zu vernachlässigen.
  • 2008: Die Zahl der Riester-Fondssparpläne überschreitet die 2-Millionen-Marke.
  • 2010: Die BVI-Wohlverhaltensregeln werden künftig von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
    zur Auslegung des Investmentgesetzes herangezogen.
    Der BVI hat das Selbstverständnis der Branche in einem Leitbild der deutschen Investmentfondsbranche
    zusammengefasst. Auf Basis des Leitbilds will sich die Investmentfondsbranche
    künftig noch stärker auf die Anleger und deren Interessen fokussieren.
    Gleichzeitig wird auf den Nutzen von Investmentfonds für Wirtschaft und Gesellschaft
    hingewiesen.

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Harry Markowitz begründete in den 50er Jahren die Moderne Portfolio-Theorie (Portfolio Selection Theory): Dafür wurde er 1990 mit dem Nobelpreis für Ökonomie ausgezeichnet.

Korrelation von Risiken

Seine Theorie versucht, die folgenden zwei Fragen zu beantworten:

  • Wie kann das in der Praxis übliche Verhalten der Risikostreuung von Investoren durch Aufnahme von mehreren Wertpapieren in ihr Portfolio begründet und quantifiziert werden?
  • Welche und wie viele Wertpapiere sind in ein Portfolio aufzunehmen?

Das Ziel seiner Arbeit war die Ermittlung eines Risikomaßes, mit dem die in einem Portfolio-Verbund auftretenden Diversifikationseffekte, also der Nutzen der Streuung auf verschiedene Märkte, Regionen oder Anlageformen, messbar gemacht werden können.

Markowitz’ Ansatz für eine optimale Portfolio-Zusammensetzung basiert im Wesentlichen darauf, dass nicht nur die Ertragsaussichten einer Investition, sondern auch die mit ihr verbundenen Risiken mit einbezogen werden. Aus der Erkenntnis, dass typische Anleger hohe Renditen erwarten, aber vor allem unterstellen, dass diese Renditen sicher, d. h. ohne Risiken zu erzielen sind, ergibt sich ein traditioneller Zielkonflikt. Um einerseits die Renditen zu maximieren und andererseits das Risiko zu minimieren, müssen die Investments gegeneinander ausbalanciert werden, damit für Anleger die optimale Anlagestrategie nach Rendite-Risiko-Gesichtspunkten ermittelt werden kann. Zwar sind Rendite und Risiko eines Wertpapierinvestments untrennbar miteinander gekoppelt – mittels Diversifikation lässt sich jedoch unter bestimmten Rahmenbedingungen ein Teil des Risikos eliminieren, ohne gleichzeitig einen Renditeverlust zu verzeichnen. Diversifikation bedeutet, dass sich die Risiken der Einzeltitel nicht einfach addieren, sondern sich zum Teil gegenseitig aufheben.

Lege niemals alle Eier in einen Korb

Entsprechend wird die Entscheidungssituation eines Anlegers unter Risikogesichtspunkten mit Hilfe des so genannten µ-d-Prinzips analysiert. Der Erwartungswert der Rendite (µ) quantifiziert das Anlageverhalten. Die Standardabweichung (d) kennzeichnet das Risiko der Investition.

Die Anlageentscheidung wird somit durch den Erwartungswert der Rendite und die Standardabweichung (Risiko bzw. Volatilität) bestimmt. In der Portfolio-Theorie wird Anlegern risikoscheues Verhalten unterstellt: Sie sind bereit, auf einen Teil ihrer Erträge zu verzichten, wenn sie dafür eine mit weniger Risiko behaftete Anlage erhalten. Werden alle denkbaren Wertpapierkombinationen in ein µ-d-Koordinatensystem eingetragen, so entsteht eine so genannte Punktewolke. Ein risikoscheuer Anleger wird bei vorgegebenem Ertrag die Kombination mit dem geringsten Risiko aus der angebotenen Menge realisierbarer Portfolios wählen. Kombinationen derartig risikoeffizienter Portfolios liegen auf der Effizienzkurve.

Im Scheitelpunkt “R“ der Effizienzkurve liegt das Portfolio, das unter allen Varianten aus den zahlreichen ursprünglich gegebenen Aktien die geringste Streuung „d0“, d. h. das geringste Portfolio-Risiko besitzt. Ein Wertpapier-Portfolio, das durch Diversifikation auf der Effizienzlinie liegt, wird als "effizientes Portfolio" bezeichnet. Effiziente Portfolios haben bei einem bestimmten Risiko die höchste Performance-Erwartung, es existiert also kein anderes Wertpapier-Portfolio, das bei mindestens gleicher Renditeerwartung ein geringeres Risiko aufweist. Oder umgekehrt: Es existiert kein Wertpapier-Portfolio, das bei gleichem Risiko eine höhere Ertragserwartung bieten kann. Das Risiko eines Portfolios hängt aber nicht nur von der Varianz der Einzeltitel und deren Gewichtung im Gesamtportfolio ab, sondern auch von der Kovarianz (Korrelation) zwischen den Einzeltiteln im Gesamtportfolio.

Definitionen: Moderne Portfolio-Theorie

Erwartete Rendite: Sie gibt an, mit welcher Rendite in der Zukunft bei einem Wertpapier oder einem Portfolio im Durchschnitt zu rechnen ist.

Risiko: Es wird über die Standardabweichung bzw. die Varianz gemessen. Diese Kennzahlen drücken den Umfang der Schwankungen der Rendite um den Erwartungswert aus. Je größer diese Schwankungen, desto höher das Risiko.
Das Risiko wird oft auch mit dem Begriff "Volatilität" bezeichnet.
 
Korrelationskoeffizient: Maß für den Zusammenhang von Wertpapierrenditen.

Risikodiversifikationseffekt: Reduzierung des Risikos durch Streuung auf verschiedene Wertpapiere.

Prof. Dr. Dr. J. C. Brengelmann (1920–1999), zuletzt Direktor des Münchner Max-Planck-Instituts, hat sich in seiner Forschungsarbeit über viele Jahre intensiv dem Thema Risikopersönlichkeit gewidmet. Anlass für seine Überlegungen waren Studien zur Frage, warum bestimmte Menschen bei Geldspielen bzw. beim Spekulieren zur Spielsucht neigen, während andere dagegen völlig immun bleiben.

Professor Brengelmann begann seine Untersuchungen über die Risikopersönlichkeit in den 70er Jahren. Bei der Suche nach innerpsychischen Faktoren, die das Verhalten im Umgang mit Risiko erklären, gelang Brengelmann die bahnbrechende Entdeckung, dass die Risikodisposition keine eindimensionale Persönlichkeitseigenschaft, sondern ein zweidimensionales Merkmal ist. Erst durch eine Trennung der beiden Dimensionen Risiko und Kontrolle kann die Risikodisposition zuverlässig gemessen werden.

Das Risikoverhalten im Umgang mit Geld ist folglich das Ergebnis einer Kombination von zwei zentralen Dimensionen bzw. Persönlichkeitseigenschaften. Dies ist einerseits die Einstellung zum Risiko an sich, andererseits dessen Kontrolle. Die Kontrolle ist die Motivation und die Fähigkeit, sich mit diesen Risiken auseinander zu setzen, deren Bedeutung abzuschätzen, diese zu steuern und zu kontrollieren.

Professor Brengelmann identifizierte verschiedene Risikotypen: Der Vorsichtige, der Kontrollierte, der Risikofreudige und der Zielstrebige.

Die zentralen Dimensionen des Risikotyps – Risiko und Kontrolle – sind, wie übrigens die meisten Persönlichkeitseigenschaften, in einer aktivierenden und einer entgegengesetzten, hemmenden Komponente angelegt. Erst aus ihrem Zusammenspiel resultiert die für Geldanlage entscheidende persönliche Ausprägung.

Die Risikodimension ergibt sich aus der Risikofreude (aktivierend) und der Risikovermeidung (hemmend). Risikofreude umfasst unter anderem die generelle Bereitschaft zum Risiko, die darin erlebte Lust und der Umgang mit Spekulation. Risikovermeidung setzt sich aus Ablehnung von Risiken (Risikoaversion), Haltlosigkeit im Umgang mit Risiken sowie der dabei erlebten Ambivalenz zusammen.

Die Kontrolldimension wird durch das Zusammenspiel der steuernden, aktiven Kontrolle und hemmenden Fehlern im Umgang mit Risiken bestimmt. Aktive Kontrolle repräsentiert zum Beispiel die Fähigkeit und den Willen zur Optimierung sowie die Entschlusskraft bei der Umsetzung. Gleichzeitig wird die damit einhergehende Gelassenheit berücksichtigt. Fehler im Umgang mit Risiken und Geld entstehen durch Fehlkalkulationen und Leichtsinn sowie durch impulsive Verhaltensweisen im Umgang mit Risiken.


Das Prinzip der Portfolio-Theorie von Harry M. Markowitz

Harry Markowitz begründete in den 50er Jahren die Moderne Portfolio-Theorie (Portfolio Selection Theory): Dafür wurde er 1990 mit dem Nobelpreis für Ökonomie ausgezeichnet.

Korrelation von Risiken

Seine Theorie versucht, die folgenden zwei Fragen zu beantworten:

  • Wie kann das in der Praxis übliche Verhalten der Risikostreuung von Investoren durch Aufnahme von mehreren Wertpapieren in ihr Portfolio begründet und quantifiziert werden?
  • Welche und wie viele Wertpapiere sind in ein Portfolio aufzunehmen?

Das Ziel seiner Arbeit war die Ermittlung eines Risikomaßes, mit dem die in einem Portfolio-Verbund auftretenden Diversifikationseffekte, also der Nutzen der Streuung auf verschiedene Märkte, Regionen oder Anlageformen, messbar gemacht werden können.

Markowitz’ Ansatz für eine optimale Portfolio-Zusammensetzung basiert im Wesentlichen darauf, dass nicht nur die Ertragsaussichten einer Investition, sondern auch die mit ihr verbundenen Risiken mit einbezogen werden. Aus der Erkenntnis, dass typische Anleger hohe Renditen erwarten, aber vor allem unterstellen, dass diese Renditen sicher, d. h. ohne Risiken zu erzielen sind, ergibt sich ein traditioneller Zielkonflikt. Um einerseits die Renditen zu maximieren und andererseits das Risiko zu minimieren, müssen die Investments gegeneinander ausbalanciert werden, damit für Anleger die optimale Anlagestrategie nach Rendite-Risiko-Gesichtspunkten ermittelt werden kann. Zwar sind Rendite und Risiko eines Wertpapierinvestments untrennbar miteinander gekoppelt – mittels Diversifikation lässt sich jedoch unter bestimmten Rahmenbedingungen ein Teil des Risikos eliminieren, ohne gleichzeitig einen Renditeverlust zu verzeichnen. Diversifikation bedeutet, dass sich die Risiken der Einzeltitel nicht einfach addieren, sondern sich zum Teil gegenseitig aufheben.

Lege niemals alle Eier in einen Korb

Entsprechend wird die Entscheidungssituation eines Anlegers unter Risikogesichtspunkten mit Hilfe des so genannten µ-d-Prinzips analysiert. Der Erwartungswert der Rendite (µ) quantifiziert das Anlageverhalten. Die Standardabweichung (d) kennzeichnet das Risiko der Investition.

Die Anlageentscheidung wird somit durch den Erwartungswert der Rendite und die Standardabweichung (Risiko bzw. Volatilität) bestimmt. In der Portfolio-Theorie wird Anlegern risikoscheues Verhalten unterstellt: Sie sind bereit, auf einen Teil ihrer Erträge zu verzichten, wenn sie dafür eine mit weniger Risiko behaftete Anlage erhalten. Werden alle denkbaren Wertpapierkombinationen in ein µ-d-Koordinatensystem eingetragen, so entsteht eine so genannte Punktewolke. Ein risikoscheuer Anleger wird bei vorgegebenem Ertrag die Kombination mit dem geringsten Risiko aus der angebotenen Menge realisierbarer Portfolios wählen. Kombinationen derartig risikoeffizienter Portfolios liegen auf der Effizienzkurve.

Im Scheitelpunkt “R“ der Effizienzkurve liegt das Portfolio, das unter allen Varianten aus den zahlreichen ursprünglich gegebenen Aktien die geringste Streuung „d0“, d. h. das geringste Portfolio-Risiko besitzt. Ein Wertpapier-Portfolio, das durch Diversifikation auf der Effizienzlinie liegt, wird als "effizientes Portfolio" bezeichnet. Effiziente Portfolios haben bei einem bestimmten Risiko die höchste Performance-Erwartung, es existiert also kein anderes Wertpapier-Portfolio, das bei mindestens gleicher Renditeerwartung ein geringeres Risiko aufweist. Oder umgekehrt: Es existiert kein Wertpapier-Portfolio, das bei gleichem Risiko eine höhere Ertragserwartung bieten kann. Das Risiko eines Portfolios hängt aber nicht nur von der Varianz der Einzeltitel und deren Gewichtung im Gesamtportfolio ab, sondern auch von der Kovarianz (Korrelation) zwischen den Einzeltiteln im Gesamtportfolio.

Definitionen: Moderne Portfolio-Theorie

Erwartete Rendite: Sie gibt an, mit welcher Rendite in der Zukunft bei einem Wertpapier oder einem Portfolio im Durchschnitt zu rechnen ist.

Risiko: Es wird über die Standardabweichung bzw. die Varianz gemessen. Diese Kennzahlen drücken den Umfang der Schwankungen der Rendite um den Erwartungswert aus. Je größer diese Schwankungen, desto höher das Risiko.
Das Risiko wird oft auch mit dem Begriff "Volatilität" bezeichnet.
 
Korrelationskoeffizient: Maß für den Zusammenhang von Wertpapierrenditen.

Risikodiversifikationseffekt: Reduzierung des Risikos durch Streuung auf verschiedene Wertpapiere.

Bewertung: 5 / 5

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Prof. Dr. Dr. J. C. Brengelmann (1920–1999), zuletzt Direktor des Münchner Max-Planck-Instituts, hat sich in seiner Forschungsarbeit über viele Jahre intensiv dem Thema Risikopersönlichkeit gewidmet. Anlass für seine Überlegungen waren Studien zur Frage, warum bestimmte Menschen bei Geldspielen bzw. beim Spekulieren zur Spielsucht neigen, während andere dagegen völlig immun bleiben.

Professor Brengelmann begann seine Untersuchungen über die Risikopersönlichkeit in den 70er Jahren. Bei der Suche nach innerpsychischen Faktoren, die das Verhalten im Umgang mit Risiko erklären, gelang Brengelmann die bahnbrechende Entdeckung, dass die Risikodisposition keine eindimensionale Persönlichkeitseigenschaft, sondern ein zweidimensionales Merkmal ist. Erst durch eine Trennung der beiden Dimensionen Risiko und Kontrolle kann die Risikodisposition zuverlässig gemessen werden.

Das Risikoverhalten im Umgang mit Geld ist folglich das Ergebnis einer Kombination von zwei zentralen Dimensionen bzw. Persönlichkeitseigenschaften. Dies ist einerseits die Einstellung zum Risiko an sich, andererseits dessen Kontrolle. Die Kontrolle ist die Motivation und die Fähigkeit, sich mit diesen Risiken auseinander zu setzen, deren Bedeutung abzuschätzen, diese zu steuern und zu kontrollieren.

Professor Brengelmann identifizierte verschiedene Risikotypen: Der Vorsichtige, der Kontrollierte, der Risikofreudige und der Zielstrebige.

Die zentralen Dimensionen des Risikotyps – Risiko und Kontrolle – sind, wie übrigens die meisten Persönlichkeitseigenschaften, in einer aktivierenden und einer entgegengesetzten, hemmenden Komponente angelegt. Erst aus ihrem Zusammenspiel resultiert die für Geldanlage entscheidende persönliche Ausprägung.

Die Risikodimension ergibt sich aus der Risikofreude (aktivierend) und der Risikovermeidung (hemmend). Risikofreude umfasst unter anderem die generelle Bereitschaft zum Risiko, die darin erlebte Lust und der Umgang mit Spekulation. Risikovermeidung setzt sich aus Ablehnung von Risiken (Risikoaversion), Haltlosigkeit im Umgang mit Risiken sowie der dabei erlebten Ambivalenz zusammen.

Die Kontrolldimension wird durch das Zusammenspiel der steuernden, aktiven Kontrolle und hemmenden Fehlern im Umgang mit Risiken bestimmt. Aktive Kontrolle repräsentiert zum Beispiel die Fähigkeit und den Willen zur Optimierung sowie die Entschlusskraft bei der Umsetzung. Gleichzeitig wird die damit einhergehende Gelassenheit berücksichtigt. Fehler im Umgang mit Risiken und Geld entstehen durch Fehlkalkulationen und Leichtsinn sowie durch impulsive Verhaltensweisen im Umgang mit Risiken.