Bei Übernahme oder Kauf einer Aktiengesellschaft (AG) durch eine andere AG steht den Aktionären der übernommenen Gesellschaft eine Abfindung zu. Während früher der Barausgleich üblich war, gewann ab dem Jahr 2000 der Aktientausch mehr und mehr an Bedeutung; eine Mischform ist nunmehr üblich geworden. Beim Aktientausch wird der Kaufpreis mit Aktien des aufkaufenden Unternehmens bezahlt.