Bei der Ausübung des Kauf- oder Verkaufsrechts eines Optionsscheins gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Die eine ist, dass tatsächlich das Basisinstrument, zum Beispiel eine Aktie, gekauft oder verkauft wird. Die andere ist der so genannte Barausgleich. Hierbei erhält der Käufer nicht das Recht zum Kauf oder Verkauf des Basisinstruments, sondern bekommt die Kursdifferenz zwischen dem Basispreis des Optionsscheins und dem Kurs des Basisinstruments am Ausübungstag in bar ausgezahlt. Bei Optionsscheinen, bei denen der physische Kauf oder Verkauf des Basisinstruments nicht möglich ist, wie zum Beispiel bei Indizes, ist der Barausgleich das übliche Verfahren.