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Aktien, die mehrere Stimmrechte pro Aktie gewähren. In Deutschland nach § 12 Abs. 2 Aktiengesetz unzulässig, mit Ausnahme vom Bundeswirtschaftsministerium zur Wahrung gesamtwirtschaftlicher Interessen genehmigter Ausnahmen. In anderen Ländern sind Mehrstimmrechtsaktien weit verbreitet.