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Ein Kommissionsgeschäft ist ein vertraglicher Geschäftsabschluss, bei dem der Kommissionär, zum Beispiel eine Bank, Wertpapiere im eigenen Namen, aber auf Rechnung eines Kunden, Waren (zum Beispiel Wertpapiere) kauft oder verkauft. Für diese Leistung darf der Kommissionär Provisionen verlangen. Er muss aber die Interessen seines Auftraggebers wahrnehmen.