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Die Hauptversammlung (HV) ist ein Organ der Aktiengesellschaft, in der die Aktionäre ihre Rechte ausüben. Insbesondere entscheidet die Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns, bestimmt den Aufsichtsrat und entscheidet über Maßnahmen der Kapitalbeschaffung. Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sind verpflichtet, an der Hauptversammlung teilzunehmen. Auf der Hauptversammlung legt die Geschäftsführung den Jahresabschluss für das vergangene Geschäftsjahr vor. Mit seiner Stimme wirkt der Aktionär bei der Entlastung des Vorstands (Geschäftsführung) mit, der Entlastung des Aufsichtsrats (Überwachung des Vorstands), Wahl des neuen Aufsichtsrats, Verwendung des Gewinns, Wahl des Abschlussprüfers, eventuell Satzungsänderung, Kapitalerhöhungen oder -herabsetzungen und der Auflösung der Gesellschaft mit. Die Vorschläge zur Tagesordnung veröffentlicht der Vorstand in der Einladung zur Hauptversammlung. Die HV wird mit einer Frist von mindestens einem Monat einberufen.