Erstellung der Bilanz sowie der Gewinn-und-Verlust-Rechnung über das abgelaufene Geschäftsjahr. Bei einer Aktiengesellschaft wird sie vom Vorstand aufgestellt und durch einen staatlich vereidigten Wirtschaftsprüfer auf ihre Ordnungsmäßigkeit hin geprüft. Auf der Basis des Jahresabschlusses, der die Jahresgeschäftsentwicklung wiedergibt, wird die Leistung des Vorstands auf der Hauptversammlung bewertbar.