Als Kapitalherabsetzung wird für die Verminderung des Eigenkapitals einer Aktiengesellschaft (AG) bezeichnet. Sie wird durchgeführt, um einen Teil des Kapitals, der nicht mehr benötigt wird, an die Aktionäre zurückzuzahlen oder eine bei der AG entstandene Unterbilanz auszugleichen. Bei Aktiengesellschaften geschieht eine Kapitalherabsetzung auf Grund eines Beschlusses der Hauptversammlung mit einer Mehrheit von 75 Prozent. Eine vereinfachte Kapitalherabsetzung dient beispielsweise der Sanierung eines Unternehmens.