Die Investmentidee
- 1774: Der Amsterdamer Kaufmann Adriaan van Ketwich gründet das wohl erste Gemeinschaftsvermögen.
Die Anlagen des auf 2.000 Anteile begrenzten Investmentfonds
sind in erster Linie die auf dem holländischen Markt gehandelten Schuldverschreibungen
niederländischer und ausländischer Regierungen. - 1860: Die erste Investmentgesellschaft wird in Schottland gegründet ("Scottish-
American Investment Company"). Dieser folgten in den 80er-Jahren des 19. Jahrhunderts
englische Investment Trusts. - 1894: Kapitalanlagegesellschaften erreichen in den Vereinigten Staaten von Amerika
mit der Gründung der Investmentgesellschaft "Boston Personal Property Trust" erstmals
ein breites Publikum. - 1929: Inzwischen tummeln sich in etwa 700 Gesellschaften auf dem US-Anlagemarkt.
Der Börsenkrach am "Schwarzen Donnerstag" von 1929 bremst zunächst das weitere
Wachstum. Auch erste deutsche Versuche, den Investmentfondsgedanken zu verwirklichen
– unter anderem der im Jahr 1923 gegründete "Zickert´sche Kapitalverein" –
scheitern an der Weltwirtschaftskrise. - 1949: Mit der Gründung der Allgemeinen Deutschen Investment-Gesellschaft mbH
(ADIG) beginnt die Erfolgsgeschichte der Investmentfondsanlage in Deutschland. Im
Folgejahr legt die Gesellschaft den ersten deutschen Investmentfonds mit dem Namen
"Fondra" auf. Eine investmentspezifische Gesetzgebung gibt es noch nicht. - 1955: Vier weitere Kapitalanlagegesellschaften werden in den Jahren 1955 und 1956
gegründet: DEKA, DWS, DIT und UNION. - 1957: Das Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) tritt in Kraft. Als Anlegerschutzgesetz
dient das KAGG dem Schutz des Sparers und der Beaufsichtigung des Investmentmarktes.
Zugleich schafft es mit der Beseitigung steuerlicher Hemmnisse die
wirtschaftlichen Voraussetzungen für eine nachhaltige Entwicklung des Investmentsparens:
Der Erwerber von Investmentanteilen wird dem Direktanleger in Wertpapieren
steuerlich gleichgestellt. - 1958: Die Kapitalanlagegesellschaft DIT legt mit dem Investmentfonds "Thesaurus" den
ersten thesaurierenden Fonds auf. - 1959: Der erste globale Aktienfonds "DWS Intervest" kommt auf den Markt. Der erste
Offene Immobilienfonds "iii-Fonds Nr. 1" erhält die Zulassung. - 1966: Mit der Einführung des ersten Rentenfonds "Deutscher Rentenfonds" durch den
DIT kommt neuer Schwung in den Investmentfondsmarkt. - 1967: Eine zukunftsweisende Innovation erfolgt mit der Einführung von Investmentfonds-
Sparplänen, die Anlegern ein regelmäßiges Fondssparen auch mit kleinen Beiträgen
ermöglicht. - 1969: Das Auslandinvestmentgesetz (AuslInvestmG) tritt in Kraft und regelt fortan den
Vertrieb ausländischer Investmentfonds in Deutschland und die steuerliche Behandlung
ausländischer Fondserträge. - 1969: Das Angebot an Rentenfonds wird erweitert mit dem ersten internationalen Anleihefonds
einer deutschen Kapitalanlagegesellschaft, dem "Internationaler Rentenfonds"
des DIT. - 1970: Der Geltungsbereich des KAGG wird auf Grundstücks-Kapitalanlagegesellschaften
erweitert. - 1970: Am 25. März wird der BVI Bundesverband Deutscher Investment-Gesellschaften
e.V. gegründet. Zweck des durch sieben Gesellschaften – ADIG, ALLFONDS, DEKA, DIT,
DWS, INKA und UNION – ins Leben gerufenen BVI ist die Förderung des Investmentgedankens
und die Wahrung der gemeinsamen Belange seiner Mitglieder. - 1974: Der Gesetzgeber erweitert den Anlagekatalog für Versicherungen und ermöglicht
die Anlage des Deckungsstocks in Investmentzertifikaten. - 1980: Der Gesetzgeber ermöglicht Sozialversicherungsträgern die Kapitalanlage in Investmentfonds.
- 1983: Beginn der Förderung von Investmentfonds bei der Anlage vermögenswirksamer
Leistungen mit dem Ziel, die Vermögensbildung der Arbeitnehmer voranzubringen. - 1985: Eine Änderung im Depotgesetz zur Reduzierung der Kostenbelastung bei der
Verwaltung von kleinen Anlagebeträgen durch Investment-Gesellschaften, führt in der
Folge zu Kosteneinsparungen für die gesamte Kreditwirtschaft in Höhe zweistelliger Millionenbeträge
jährlich. Fortan genügt bei regelmäßigen Einzahlungen bis zu einer bestimmten
Höhe eine jährliche Abrechnung statt Einzelabrechnungen. - 1985: Am 20. Dezember verabschiedet der Europäische Rat nach 17-jähriger Vorarbeit
die "Richtlinie zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend
bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW)" und legt
den Grundstein für das europäische Investmentrecht. Ziel der Richtlinie ist es, innerhalb
der Europäischen Union einen einheitlichen Mindeststandard für den Anlegerschutz zu
schaffen und die Wettbewerbsbedingungen der Investmentindustrie anzugleichen, um
so den grenzüberschreitenden Vertrieb von Investmentfonds zu fördern. - 1987: Der Gesetzgeber lässt – als eine Konsequenz der Diskussion über so genannte
"Tariffonds" Anfang der 80er Jahre – Beteiligungsfonds im Rahmen des KAGG zu. Diese
sollen Anlegern (insbesondere Arbeitnehmern) im Rahmen der Vermögenspolitik den
Zugang zum Markt der nicht-börsennotierten Unternehmen ermöglichen. - 1990: Erstes Finanzmarktförderungsgesetz: Die erste OGAW-Richtlinie wird umgesetzt.
Spezialfonds werden gesetzlich anerkannt und die Auflegung von Laufzeitfonds wird
möglich. Der Gesetzgeber erlaubt zudem Hypothekenbanken und Bausparkassen die
Anlage in Investmentfonds. Offenen Immobilienfonds wird der Erwerb von Grundstücken
in allen EU-Mitgliedstaaten unbegrenzt ermöglicht (bislang: mindestens 80 Prozent
in Deutschland); der Erwerb von Grundstücken außerhalb der EU bzw. EWR ist begrenzt
auf 20 Prozent. - 1994: Zweites Finanzmarktförderungsgesetz: Geldmarktfonds werden eingeführt. Damit
können Kapitalanlagegesellschaften ihren Kunden Konzepte der "Rundumbetreuung"
anbieten, auch als kurzfristigen "Geldparkplatz". Das Vertrauen der Anleger in die
Ordnungsmäßigkeit und Zuverlässigkeit der deutschen Wertpapiermärkte wird gestärkt. - 1997: Die Zahl der Sparer vermögenswirksamer Leistungen mit Investmentfonds überschreitet
die 2-Millionen-Marke. - 1998: Drittes Finanzmarktförderungsgesetz: Neben der Einführung von Altersvorsorge-
Sondervermögen (AS-Fonds) zählt die Zulassung von Dachfonds, gemischten Wertpapier-
und Grundstücks-Sondervermögen, Indexfonds sowie von geschlossenen Aktienfonds
in der Rechtsform der AG zu den wichtigsten Änderungen im Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften.
Offenen Immobilienfonds wird die Beteiligung an Grundstücks-
Gesellschaften sowie die Anlage in Geldmarkt- oder Wertpapierfonds ermöglicht. - 2001: Die Zahl der Sparer vermögenswirksamer Leistungen mit Investmentfonds überspringt
die 5,5-Millionen-Marke. Der Gesetzgeber hatte zu Beginn des Jahres 1999 die
Arbeitnehmersparzulage von 10 Prozent auf 20 Prozent (25 Prozent in den neuen Bundesländern)
erhöht, und für ein rasantes Wachstum in diesem Segment gesorgt. - 2002: Viertes Finanzmarktförderungsgesetz: Die Geschäftsmöglichkeiten von Kapitalanlagegesellschaften
werden erweitert. Investmentfonds werden in die geförderte Altersvorsorge
(Riester-Rente) einbezogen. Für Offene Immobilienfonds wird der Erwerb von
Grundstücken außerhalb der EU ohne Begrenzung möglich. - 2003: Die von der Mitgliederversammlung des BVI verabschiedeten BVIWohlverhaltensregeln
treten in Kraft. Sie formulieren einen Standard guten und verantwortungsvollen
Umgangs mit dem Kapital und den Rechten der Anleger.
Am 1. September startet der neue Ausbildungsberuf zum/zur Investmentfondskaufmann/-
frau startet in Frankfurt am Main mit zwei Berufsschulklassen und 37 Auszubildenden.
Vier Jahre zuvor hatte der BVI mit seinen Mitgliedern eine Initiative für einen
eigenen Ausbildungsberuf im Investmentwesen gestartet. Hintergrund war der seit längerem
stetig steigende Bedarf an qualifizierten Nachwuchskräften. - 2004: Das deutsche Investmentgesetz (InvG) tritt nach einstimmiger Verabschiedung im
Bundestag in Kraft. Die steuerlichen Bestimmungen werden im Investmentsteuergesetz
(InvStG) zusammengeführt. Mit dem InvG wird die OGAW-Richtlinie vom 20. Dezember
1985 umgesetzt und ein weiterer Schritt zur Verwirklichung des Europäischen Binnenmarktes
vollzogen. Gleichzeitig wird der Anlegerschutz verbessert, beispielsweise durch
neue Transparenzregeln in Jahresberichten und Verkaufsprospekten. Einführung von
Hedgefonds. - 2006: Die ersten zweijährigen berufsbegleitenden Studiengänge zum Investment-
Fachwirt IHK starten in Frankfurt.
Die Anzahl der Riester-Fondssparer steigt auf über 1,2 Million Verträge. - 2007: Es erfolgt die Erweiterung des Anbieterkreises der Basis-Rente (Rürup-Rente) auf
Kapitalanlagegesellschaften.
Mit dem Investmentänderungsgesetz (InvÄndG) tritt eine umfangreiche Novellierung
des InvG in Kraft. Durch Deregulierung im Bereich der gesetzlichen Bestimmungen für
Investmentfonds steigert das InvÄndG die internationale Wettbewerbsfähigkeit der
Fondsbranche – ohne den wichtigen und notwendigen Anlegerschutz zu vernachlässigen. - 2008: Die Zahl der Riester-Fondssparpläne überschreitet die 2-Millionen-Marke.
- 2010: Die BVI-Wohlverhaltensregeln werden künftig von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
zur Auslegung des Investmentgesetzes herangezogen.
Der BVI hat das Selbstverständnis der Branche in einem Leitbild der deutschen Investmentfondsbranche
zusammengefasst. Auf Basis des Leitbilds will sich die Investmentfondsbranche
künftig noch stärker auf die Anleger und deren Interessen fokussieren.
Gleichzeitig wird auf den Nutzen von Investmentfonds für Wirtschaft und Gesellschaft
hingewiesen.