Wenn eine Futures-Position bis zu ihrem Laufzeitende nicht geschlossen wurde, erfolgt die Erfüllung des Termingeschäfts durch die so genannte Lieferung. Während der Verkäufer den zu Grunde liegenden Basiswert liefert, überweist der Käufer den Betrag des Kontraktwerts am letzten Handelstag. Sowohl Käufer als auch Verkäufer des Futures müssen ihren Verpflichtungen nachkommen. Bei bestimmten Future-Kontrakten (zum Beispiel Index-Future und Zinssatz-Future) werden Lieferung und Zahlung in den meisten Fällen durch den so genannten Barausgleich (Cash Settlement) ersetzt.